26.05.2020 - 4.2 Silvesterfeuerwerk ohne Böller
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Wiedervorlage -
- Datum:
- Di., 26.05.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Schmäh (Bereich Umwelt und Natur) betont, dass die Verwaltung das Ansinnen vom Grunde her als berechtigt ansieht. Er weist darauf hin, dass derzeit eine Bundesratsinitiative zur Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage läuft, die dann rechtssicher durch die Kommunen anzuwenden ist. Diese Initiative wird durch die Landeshauptstadt Potsdam befürwortend begleitet.
Herr Schmäh macht deutlich, dass der vorliegende Antrag so nicht vollziehbar und umsetzbar ist. Er schlägt vor, dass vor Silvester die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt wird, um ein gesteigertes Bewusstsein bei der Bevölkerung dafür zu erreichen.
Frau Eifler spricht sich dafür aus, zumindest für Böller ein Verbot zu erlassen. Auch die Öffentlichkeitsarbeit wird als sehr wichtig und hilfreich angesehen. Insbesondere die gesundheitlichen Aspekte sollten hier im Vordergrund stehen.
Herr Eichert betont, dass der Verwaltung hier viel aufgebürdet werden soll, ohne dass ein Erfolg in Aussicht steht. Deshalb regt er an, den Antrag zurückzuziehen und abzuwarten, was der Bundesrat entscheidet.
Herr Heuer weist darauf hin, dass auch Leuchtraketen gesundheitsschädigenden Feinstaub erzeugen. Der Antrag ist in der Praxis nicht umsetzbar.
Auf Nachfrage bittet Frau Eifler, über den vorliegenden Antrag abzustimmen.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Frau Eisenblätter den vorliegenden Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage von § 24 Abs. 2 der Sprengstoffverordnung (1. SprengV) anzuordnen, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung in dicht besiedelten Stadtgebieten zukünftig auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht mehr abgebrannt werden dürfen.
Diese Anordnung soll rechtzeitig vor dem 31.12.2020 erfolgen.