28.05.2020 - 11 Frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan - Vor...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Krause bringt den Dringlichkeitsantrag ein und informiert, dass dieser nach positiver Beschlussfassung im Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung am 03.06. als Dringlichkeitsantrag vorgelegt werde. Sollte die Stadtverordnetenversammlung diesen ablehnen, werde sich der Ortsbeirat am 04.06. über das weitere Vorgehen verständigen.

 

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan Vorentwurf für den Bebauungsplan 157 „Neue Mitte Golm“ ist zu stoppen und der Vorentwurf grundlegend zu überarbeiten.

 

Im Vorfeld ist ein öffentlicher Erörterungstermin durchzuführen. Anlässlich dieses Termins ist insbesondere darzustellen, wie die Ergebnisse der auf Grundlage des Siegerentwurfs des studentischen Wettbewerbs in 3 öffentlichen Terminen durchgeführten Planungswerkstätten mit den Bürgern in Varianten für ein städtebauliches Konzept umgesetzt wurden. Zugleich ist zu erörtern, wie die Prüfung auf Eignung der einzelnen Varianten für die Strukturentwicklung zur Auswahl der finalen Planung des Vorentwurfes erfolgt ist.

 

Der Ortsbeirat Golm fordert, die Durchführung einer Einwohnerversammlung und eine anschließende Wiederholung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB zu dem überarbeiteten Bebauungsplanvorentwurf durchzuführen.

Der überarbeitete Bebauungsplanvorentwurf ist vor erneuter frühzeitiger Beteiligung im Ortsbeirat Golm vorzustellen.

 

 

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Anlagen