12.05.2020 - 5.3 Defibrillatoren und Ersthilfekurse in öffentlic...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Laabs verweist auf die Aussage, dass Schulen, Kitas und Sportplätze nicht mit Defibrillatoren ausgestattet werden sollen und stattdessen Ersthelferausbildungen zu bewerben und durchzuführen. Aus ihrer Sicht gibt im Rahmen der Pandemie auch in den Schulen ein hohes Risiko gibt.

 

Herr Schröder (Betrieblicher Brandschutzbeauftragter) erklärt, dass es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt. Er verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes, dass zumindest die Sportlehrer in der Ersthilfe geschult sein müssen. Des Weiteren teilt er mit, dass im Land Brandenburg künftig im Unterricht ab der 7. Klasse die Erste Hilfe mit auf dem Stundenplan (2 Stunden pro Jahr) stehen soll. Auch die  Hilfsfristen gemäß dem Rettungsdienstgesetz des Landes Brandenburg werden in Potsdam eingehalten.  Die Randgebiete sind über die Freiwilligen Feuerwehren abgesichert.

In der Verwaltung sind über 400 Ersthelfer ausgebildet. Zu den bereits mit Defibrillatoren ausgestatteten Standorten der Verwaltung ist die Ausstattung weiterer 8 Standorte geplant.

 

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

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Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=11314&TOLFDNR=131410&selfaction=print