02.06.2020 - 4.2 Catering an Schulen

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Herr Sima fragt nach dem rechtlichen Rahmen in Bezug auf die Essenversorgung durch die

Caterer vor dem Hintergrund der Wiederaufnahme des Schulbetriebes. Herr Dr. Pokorny

hrt aus, dass derzeit zwischen dem Schulträger und den Caterern ein Vertragsverhältnis zur Versorgung der Schüler besteht. Nach Prüfung im Rechtsamt wurde festgestellt, dass coronabedingt eine Ausschreibung nicht zwingend notwendig ist. Es sollte nach Prüfung möglichst eine Vertragsverlängerung um ein Schuljahr ausgehandelt werden. Sollte ein tatsächlicher Bedarf, einer Ausschreibung bestehen und von den Schulen gewollt sein, wird eine Ausschreibung durchgeführt.

 

Herr Sima merkt an, dass eine Ausschreibung derzeit nicht stattfinde und möchte wissen, ob

eine andere als die vertraglich festgelegte Versorgung stattfindet. Herr Dr. Pokorny antwortet, dass die Caterer nur im Rahmen ihrer abgeschlossenen Verträge eine Versorgung mit Schulessen durchführen können.

Frau Schkölzigerchte wissen, was passiert, wenn ein Caterer seine Arbeit einstellen muss. Frau Bartelt fragt, wie der Cateringbetrieb aufrechterhalten wird.

Herr Dr. Pokorny antwortet, die Aufrechterhaltung des Betriebs steht im engen Zusammenhang mit der Nachfrage nach Schulessen durch die Schüler. Mit der zunehmenden Anzahl der Schüler bedingt durch den Präsenzunterricht könnte sich die Nachfrage wieder erhöhen. Dies muss nun beobachtet werden, um geeignete Maßnahmen abzuleiten. Der Schulträger hat die Situation an den Schulen abgefragt und dokumentiert. Zunächst wurde vereinbart: Bei keinem bis zehn Essenteilnehmern erfolge keine Mittagessenversorgung. Bei zehn bis 50 Essenteilnehmern erfolge eine Assiettenabgabe in der Schule. Ab 50 Essenteilnehmern erfolge die reguläre Essenausgabe. In der kommenden Woche werden Gespräche zwischen den Caterern und des Schulträgers gesucht, um die Gesamtsituation zu erörtern und Lösungswege zu finden.

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