02.06.2020 - 5.2 Ü-1-/ Ü-7-Verfahren
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Di., 02.06.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- außerordentliche Sitzung
Frau Lange fragt nach den Zahlen für das Ü-1-Verfahren für das Schuljahr 2020/21 sowie für das Ü-7-Verfahren für das Schuljahr 2020/21. Herr Dörnbrack vom Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel führt aus, dass das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) eine Übersicht für das Ü-1-Verfahren sowie das Ü-7-Verfahren herausgeben würde. Derzeit gebe es nicht ausreichend Gymnasialplätze. Vorsorglich habe sich deshalb das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel mit dem Schulträger darüber verständigt, am Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium (4) einmalig eine zusätzliche siebte Klasse einzurichten. Weiterhin gebe es eine überhöhte Nachfrage für Plätze an Gymnasien und Gesamtschulen. Derzeit hätten die Eltern eine Aufnahmebestätigung oder eine Zuweisung. In einer Ausgleichskonferenz im Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel habe man noch zur Verfügung stehende Plätze am Leibniz-Gymnasium (41) anbieten können, die zu 55 Prozent angenommen worden wären. In der Angebotsphase habe das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel allen anderen noch verbliebenen ungefähr 40 Schülerinnen und Schülern die Schulen an, die noch über freie Kapazitäten verfügt hätten. Bei diesen Schulen habe es sich um die Schule am Schloss (28), die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Gesamtschule (46), die Oberschule Theodor Fontane (51) sowie die Käthe-Kollwitz-Oberschule (13) gehandelt. Ein zukünftiges Problem sei die hohe Anwahl des zwölfjährigen Bildungsganges. Man wolle prüfen, wie dieses Problem gelöst werden kann.
Frau Lange fragt, ob die Zahlen für das Ü-7-Verfahren für das Schuljahr 2020/21 der Niederschrift beigefügt werden kann. Herr Dörnbrack vom Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel sagt dies zu (siehe Anlage 3).
Frau Lange fragt, ob die Zahlen für das Ü-1-Verfahren für das Schuljahr 2020/21 der Niederschrift beigefügt werden kann. Herr Dörnbrack vom Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel sagt dies zu (siehe Anlage 4).
Herr Viehrig möchte wissen, inwiefern unterschiedliche Schulformen beim Erst- und Zweitwunsch berücksichtigt wurden. Herr Dörnbrack vom Staatlichen Schulamt Brandenburg
an der Havel antwortet, dass bei der Wahl von Gesamtschule und Gymnasium beide Schulformen berücksichtigt worden seien.
Herr Viehrig macht darauf aufmerksam, dass die hohe Anwahl der Gymnasien ein Problem darstelle und dass diese Erfahrungen an die Verwaltung gegeben werden müssten. Herr Dörnbrack vom Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel antwortet, dass Frau Aubel und Herr Hilbert Informationen dazu hätten.
Frau Bartelt macht darauf aufmerksam, dass es Eltern gegeben hätte, die gewollt hätten, dass ihre Kinder an einer Schule ihr Abitur ablegen können und dass das Leibniz-Gymnasium (41) nicht vollständig ausgelastet sei. Herr Dörnbrack vom Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel antwortet, dass einem Großteil der Schülerinnen und Schüler, denen kein Platz an einer Gesamtschule hätte angeboten werden können, ein Platz am Gymnasium angeboten worden wäre. Das Leibniz-Gymnasium (41) sei vollständig ausgelastet.
Herr Wollenberg ergänzt, dass die Thematik zum Ü-7-Verfahren mit in die AG Schulentwicklungsplanung genommen werden würde.
Herr Böttcher fragt nach dem Raumprogramm aus der Sitzung am 17.12.2019. Weiterhin fragt er nach fehlenden Informationen der AG Fußballvereine. Herr Wollenberg antwortet, dass man diese Punkte für eine der zukünftigen Ausschusssitzungen vorsehen werde.
Anlagen
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