29.05.2020 - 5 Barrierefreiheit an Schulen

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Herr Richter stellt die Präsentation vor. Diese wird der Niederschrift beigefügt.

 

Herr Dörschel fragt an, ob eine Reduzierung der Zügigkeit der Schulen möglich wäre, um die für die Umsetzung der Barrierefreiheit benötigten Räume zu kompensieren.

 

Herr Richter teilt dazu mit, dass dies bei den i.d.R. 2-zügigen Schulen nicht möglich ist. Da auf den beengten Grundstücken auch keine Erweiterungsbauten zur Kompensation der entfallenen Räume möglich sind, müssten die betreffenden Standorte aufgegeben werden und Ersatzstandorte entwickelt werden. Dies wäre dann ein Thema für die Schulentwicklungsplanung.

 

Frau Schulze stimmt der Ausführung, in Bezug auf die Zügigkeit, Herrn Richter zu, dies im Bildungsausschuss zu diskutieren. Die Möglichkeit der Barrierefreiheit, sollte aber mit jedem Neubau geprüft werden.

 

Herr Pfrogner ergänzt, dass die barrierefreie Herrichtung bei Bestandsbauten eine Problematik darstellt.

 

Herr Richter versichert, dass Schulneubauten auf jeden Fall barrierefrei errichtet werden und auch bei allen Sanierungs- und Erweiterungsvorhaben die Möglichkeiten zur barrierefreien Gestaltung intensiv geprüft werden und soweit es praktisch möglich ist, auch umgesetzt werden. Als Beispiele für die Umsetzung bei denkmalgeschützten Gebäuden verweist er auf das Helmholtz- und das Humboldtgymnasium.

 

Der Werksausschuss nimmt diese Präsentation zur Kenntnis.

 

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