18.06.2020 - 5.1 Dreijahresverträge für freie Träger der Kultur

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Frau Pöller hrt in die Thematik ein.

 

Herr Sprengel macht auf die Probleme aufmerksam, die seitens der Träger hinsichtlich der Verträge gesehen werden. Die Träger leisten bereits seit über 25 Jahren kulturelle Arbeit für die Stadt. Sie haben Mitarbeiter fest eingestellt, was auch aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht anders möglich sei. Ziel für die Träger sei es, langfristig planen zu können. Durch die Regelungen der Projektförderung sind kurzfristige Entscheidungen nicht möglich. Der vorliegende Entwurf der dreijährigen Vereinbarung sieht keine Verbesserung zur bisherigen Förderpraxis vor. Die Gelder müssten jährlich beantragt und abgerechnet werden. Die Vereinbarung sei auch keine rechtsverbindliche Grundlage, sondern lediglich eine In Aussichtstellung. Aus seiner Sicht wäre daher der Auftrag der Stadtverordneten an die Verwaltung nicht erfüllt worden.

 

Herr Exner weist darauf hin, dass für eine dreijährige Vereinbarung eine Rechts-/ Ermächtigungsgrundlage erforderlich sei. Der Doppel-HH ermöglicht lediglich eine Bindung auf max. zwei Jahre. Das dritte Jahr wäre nicht abgedeckt, sondern nur in der Mittelfristplanung dargestellt, auch wenn die Verwaltung in der Regel nicht von der Mittelfristplanung abweicht. Der FB 24 habe dem GB 1 eine Zuarbeit zukommen lassen, aus der die Städte hervorgehen, die mehrjährige Verträge mit Kultureinrichtungen vereinbart hätten. Auch die anderen Städte hätten immer einen HH-Vorbehalt und eine Kündigungsmöglichkeit oder ähnliche Regelungen eingebaut. Dreijährige Verträge wären aus seiner Sicht etwaglich, wenn es ein wechselseitiges Geben und Nehmen mit Konsolidierungseffekt gebe. Fraglich sei aus seiner Sicht, ob es überhaupt gewünscht sei auch das dritte Jahr schon langfristig zu planen. Hieran müssten sich dann auch die freien Träger halten. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es sich hierbei um freiwillige Aufgaben handle. Er würde empfehlen, die ausgearbeitete Vereinbarung anzunehmen.

 

Frau Armbruster bedankt sich für die Informationen, die aus beider Sicht nachvollziehbar wären und hinterfragt, ob es überhaupt noch zeitgemäß sei, die Einrichtungen noch als freie Träger zu führen und es nicht besser wäre, sie als städtische Einrichtungen zu führen.

 

Frau Dr. Zalfen hebt hervor, warum es so wichtig sei, die mehrjährigen Verträge abzuschließen. Es ginge nicht nur um die Anerkennung gegenüber den kulturellen Einrichtungen, sondern auch um eine finanzielle Sicherheit. Eine langfristige Planung wäre notwendig. Auch beim Einwerben von Drittmitteln wären lange Vorläufe normal. Zudem ist der Verwaltungsaufwand für die Träger und für die Verwaltung bei jährlicher Antragstellung, -prüfung und Zuwendung erheblich. Am Beispiel von Hannover kann man erkennen, dass auch dort 4-jährige Verträge abgeschlossen werden sollen. Eine abschließende Beschlussfassung in den Gremien stehe noch aus.

 

Herr Dr. Scharfenberg stellt fest, dass die Diskussionen bereits mehrere Jahre andauern. Die Stadtverordnetenversammlung habe das Recht im Rahmen der Selbstbindung über den Haushalt zu entscheiden. Demnach können sie sich auch selbst verpflichten, was wiederum die Grundlage für den Abschluss mehrjähriger Verträge darstellen würde.

 

Herr Exner nimmt Bezug auf die Regelungen in Hannover und macht deutlich, dass auch in diesen Verträgen Ausstiegsklauseln und Vorbehalte aufgenommen wären.

 

Herr Reich kann die Zweifel nachvollziehen, dies sollte jedoch nichts daran ändern eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Einbau einer Kündigungsklausel wäre verständlich, jedoch müsse der Status der Einrichtungen nach über 25 Jahren überdacht werden.

 

Frau Pöller fasst zusammen, dass in der heutigen Sitzung keine Lösung erarbeitet werden könne. Die Geschäftsbereiche sollten sich erneut zusammen mit den Trägern verständigen. Ggf. könne auch Kontakt zu den Finanzverwaltungen der anderen Städte aufgenommen werden. Ein Zwischenbericht sollte für die Sitzung im Oktober anvisiert werden.

 

Die Ausschussmitglieder sprechen sich für das von Frau Pöller vorgeschlagenen Verfahren aus.

 

Herr Exner gibt zu bedenken, dass Letzteres (die Einbeziehung von Haushaltsabteilungen anderer Kommunen) wenig zielführend sei, zumal das Kommunale Haushaltsrecht jeweils Landesrecht und somit auch sehr unterschiedlich sein könne.

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