28.05.2020 - 7.3 Kosten für das Mittagessen in Potsdamer Hortein...

Beschluss:
vertagt
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Der Oberbürgermeister wird beauftragt eine gesetzeskonforme Umsetzung der Mittagsverpflegung in den Potsdamer Horteinrichtungen zum kommenden Schuljahr (2020/21) sicherzustellen. Für Hortkinder an offenen Ganztagsschulen mit einem kooperierenden Hort ist für die Mittagsverpflegung nur ein Essengeld in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen nach Kita-Gesetz zu zahlen - das Schulgesetz findet in diesem Fall keine Anwendung.

 

Diese Rechtsauffassung wird vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport geteilt und ist der Stadt durch ein entsprechendes Schreiben aus dem Jahr 2016 bekannt (siehe Anlage Antrag).

Die dadurch entstehenden Kosten sind eine pflichtige Aufgabe der LHP.

 

Frau Dr. Müller bringt den Antrag ein und erläutert.

 

Frau Aubel plädiert für eine Zurückstellung bis nach der Sommerpause, um bis dahin die unterschiedlichen Konstellationen und finanziellen Auswirkungen aufzulisten und eine Beschlussfassung nach der Sommerpause vorzunehmen. Frau Dr. Müller (DIE LINKE) stimmt dem zu und bittet ebenfalls darum. Herr Kolesnyk stellt die Zurückstellung zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=11348&TOLFDNR=131933&selfaction=print