13.08.2020 - 3.1.14 "Potsdam360" Das Rundum-Potsdam-Ticket
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1.14
- Zusätze:
- Einreicher: Fraktion CDU KUM, KA neue Fassung vom 26.05.2020 (Wiedervorlage)
- Datum:
- Do., 13.08.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- außerordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- abgelehnt
Behandelt wird die neue Fassung des Antrages vom 26.5.2020:
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt aufgrund der durch die Corona – Krise entstandenen besonderen sozialen Situation zusätzlich zumindest in den Jahren 2020 und 2021 mit Eintrittskarten, möglichst verbunden mit freier Benutzung des ÖPNV, in Einrichtungen der Stadt und der städtischen Betriebe sowie deren Veranstaltungen zu unterstützen. Die Finanzierung erfolgt durch wegen der Corona - Krise nicht benötigte sowie durch die zusätzlich durch die Überwachung der Coronamaßnahmen eingenommenen Mittel. Die Umsetzung Könnte auf der Grundlage eines mit einem Träger wie z.B. Kultür erarbeiteten bedarfsorientierten Konzepts, in dem auch die Vergabekriterien festgelegt werden, erfolgen.
Dem Ausschuss für Kultur ist bis Oktober 2020 zu berichten.“
Es ergeht der Hinweis, dass der Ausschuss für Kultur hierüber zuerst votieren müsste, um dann im hiesigen Ausschuss über die Bezuschussung zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) entscheiden zu können.
Der Ausschuss für Kultur hat in seiner Sitzung vom 18.6.2020 über den Ursprungsantrag vom 4.5.2020 befunden und diesen abgelehnt.
Der Vorsitzende stellt die neue Fassung des Antrags vom 26.5.2020 zur Abstimmung.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein ÖPNV Familienticket „Potsdam360“ zu entwickeln. Mit dem Ticket soll eine Familie mit Kindern oder eine vergleichbare Lebensgemeinschaft (2 Erwachsene mit eigenen Kindern unter 18 Jahre) für möglichst nicht mehr als 150 Euro / ggf. in Verbindung mit einem 365 Euro Ticket pro Jahr den Potsdamer ÖPNV nutzen dürfen. Das Ticket soll den Eintritt in möglichst viele städtische Einrichtungen und sich ggf. beteiligenden nicht städtischen Einrichtungen beinhalten. Die Nutzung von Fördermitteln des Landes und des Bundes sind zu prüfen. Die Einführung soll mit der Einstellung von coronabedingten Einschränkungen beginnen und ggf. stufenweise erweitert werden. Die Prüfung ist entsprechend durchzuführen. Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist spätestens im Oktober ein Bericht / Zwischenbericht vorzustellen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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