30.06.2020 - 4 Sonstiges
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 30.06.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- außerordentliche Sitzung
4.1 Weitere Umsetzung Garnisonkirche / Rechenzentrum
Der Ausschussvorsitzende verweist auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 3.6.2020 - 20/SVV/0295 – Inhaltliches und gestalterisches Konzept für den Bereich Garnisonkirche / Rechenzentrum. Das Konzept sieht 4 Phasen vor. Er betont, dass diese Phasen nicht unterlaufen werden können.
In der sich anschließenden Diskussion unter Beteiligung verschiedener Ausschussmitglieder wird zum Ausdruck gebracht, dass
- die Suche nach der Form und der architektonischen Sprache zwischen den beiden Gebäuden einer offenen Herangehensweise bedarf
- die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens erforderlich ist (sowohl unter Beteiligung namhafter Architekturbüros, aber auch unter Beteiligung sogenannter junger Architekturbüros)
- und es dabei keine Vorfestlegung auf ein Architekturbüro geben darf.
4.2 Sachstand zum Kinderbauernhof in Groß Glienicke
Herr Dr. Niekisch verweist auf das 2. Urteil und fragt nach den Auswirkungen.
Herr Rubelt berichtet, dass der Kinderbauernhof von dem Urteil selbst nicht betroffen ist. Dort ist ein solches einstweiliges Rechtsschutzverfahren nicht anhängig. Das Urteil betrifft jedoch das Wohnen und die gewerbliche Nutzung.
Herr Jäkel spricht die Therapieangebote mit den großen Tieren an und fragt nach der Perspektive / dem Ausblick und bittet um einen maßvollen Umgang.
Herr Rubelt stellt klar, dass es dabei im baurechtlichen Sinne um Gewerbe handeln würde. Die Landeshauptstadt Potsdam, Untere Bauaufsichtsbehörde, ist offen für Gespräche mit dem Eigentümer.
Herr Dr. Niekisch erinnert, dass der SBWL und der KUM-Ausschuss den Weg aufgezeigt haben und der Beschluss voraussichtlich in der Stadtverordnetenversammlung im August 2020 gefasst wird. Herr Dr. Niekisch bittet den Kinderbauernhof wirtschaftlich nicht zu gefährden und gemeinsame Wege zu finden.
Herr Pahnhenrich weist auf den Unterschied zwischen dem Sofortvollzug und der Sofortigen Vollziehung hin. Außerdem habe das Gericht Vollstreckungsmaßnahmen erst drei Monate nach Bekanntgabe der Entscheidung zugelassen.
Darüber hinaus bittet er zu beachten, dass auch nach Ablauf der drei Monate für Baumaßnahmen und Nutzungen keine Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden, die später in dem Bebauungsplan zulässig sind.
4.3 Sperrung der Behlertstraße
Herr Jäkel berichtet, dass er aus der Presse von einer Sperrung der Behlertstraße für ein gesamtes Jahr erfahren habe und erkundigt sich, von wann bis wann die Sperrung geplant sei und welche Umleitungen für die Ableitung des Verkehrs vorgesehen sind. Die Behlertstraße als Zufahrt zur Humboldtbrücke sei wichtig und bittet, dass solch grundsätzliche Themen im Fachausschuss vorgestellt werden.
Herr Pfrogner und Frau Reimers merken an, dass dies ein Thema für den Mobilitätsausschuss sei.
Herr Rubelt informiert, dass es sich hier um eine Maßnahme in einem Maßnahmenkomplex handelt und die Überlegungen gemeinsam mit dem Landesstraßenbaubetrieb erfolgt sind. Die Sanierung der Behlertstraße ist enorm wichtig. Die Berichterstattung zur Baumaßnahme und zum Querschnitt wird im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität erfolgen.