01.09.2020 - 5.4 Maßnahmeplan zur Umsetzung des Beschlusses 20/S...

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Herr Wohlfahrt (Initiative Seebrücke Potsdam) nimmt sein Rederecht war.

Er weist darauf hin, dass der Beschluss bundesweit positiv wahrgenommen wird. Das vorliegende Konzept ist aus seiner Sicht ambivalent. Es belässt es bei der zentralisierten Form des Wohnens. Laut Integrationskonzept sollte die Unterbringung der Geflüchteten in Wohnungen erfolgen.

Es sollen konkrete Maßnahmen zur Schaffung von Wohnungen erarbeitet werden. Auch die Unterbringung von Familien wird als Problem gesehen.

Herr Wohlfahrt weist darauf hin, dass die Erteilung von Auszugserlaubnissen in der Verantwortung der Ausländerbehörde liegt. Dies wird im Konzept nicht erwähnt bzw. dargestellt.

 

Frau Fisch geht eingangs auf den Beschluss 20/SVV/0518 ein. Sie teilt mit, dass gemeinsam mit dem Migrantenbeirat, Frau Grasnick und den Einrichtungsleitungen die Umsetzung beraten wurde.

Sie stellt die Ausgangssituation dar und erläutert das Vorgehen anschließend gibt sie eine Übersicht über die geplanten Maßnahmen.

Für die Gemeinschaftsunterkunft Groß Glienicke wird zunächst geprüft, wie ein Umbau in Wohnungen in verschiedenen Größen mit Bad und Küche erfolgen kann. Gleiches erfolgt in der Gemeinschaftsunterkunft An der Pirschheide.

Drei Gemeinschaftsunterkünfte müssen aufgegeben werden, da die Verträge auslaufen.

Frau Fisch erklärt die Übergangsmaßnahmen für nicht wohnungsähnliche Gemeinschaftsunterkünfte. Sie weist darauf hin, dass das Aufstellen von Sanitärcontainern und Küchencontainern lediglich ein Vorschlag aus der Arbeitsgruppe ist, der geprüft werden sollte und betont, dass bei den Prüfungen in alle Richtungen über den gesamten Markt hinweg gedacht wird. Es werden auch Gespräche mit den Bewohnern der Gemeinschaftsunterkünfte geführt.

Abschließend stellt sie die finanziellen Auswirkungen vor und erklärt, dass laut Aussage der Ausländerbehörde eine Auszugserlaubnis erteilt wird, wenn humanitäre Gründe vorliegen.

 

Frau Pohle dankt Frau Fisch im Namen des Migrantenbeirates und der Integrationsbeauftragten. Sie betont, dass man sich in einem Handlungsprozess befindet. Auf diesem Weg wird der Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration begleitet.

Die schriftlichen Hinweise des Migrantenbeirates und der Integrationsbeauftragten sind als Tischvorlage ausgereicht.

Sie betont, dass nach maximal 12 Monaten der Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft in eine eigene Wohnung erfolgen sollte. Die Geflüchteten müssen die Möglichkeit haben, sich eine eigene Wohnung zu erarbeiten. Seitdem die Entscheidung für die Auszüge bei der Ausländerbehörde liegt, ist die Zahl der Auszüge rasant abgefallen. Seit Dezember 2019 wurden lediglich 6 von 56 Anträgen auf Auszüge positiv beschieden.

Sie verweist auf Berlin, wo die Geflüchteten keine Genehmigung für den Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft benötigen.

 

Frau Meier betont, dass es im Land Brandenburg eine andere Rechtsgrundlage gibt. Entscheidend ist der Zugriff bei Abschiebungen. Sie betont, dass auch die unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, wohnungslose Frauen und andere sozial benachteiligte Gruppen untergebracht werden müssen. Hier muss die gesamte Stadtgesellschaft betrachtet werden.

 

Herr Fröhlich begrüßt, dass es eine Zwischensituation gibt. Hier kann aus seiner Sicht aber noch nachgebessert werden. Die Verwaltung hat in sehr kurzer Zeit eine Bestandsaufnahme gemacht. Jetzt sollten Hinweise gegeben und Vorschläge unterbreitet werden. Es müssen auch Konzepte mit den Wohnungsunternehmen erarbeitet werden. Ein konkreter Zeitplan sollte entwickelt werden. Auch die Beteiligung der Stadtverordneten sollte zeitiger erfolgen.

 

Frau Vandre betont, dass Abschiebung kein Kriterium für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften sein sollte. Vordergründig sollte es um die Integration der Menschen gehen. Sie bittet, dass sich der GSWI-Ausschuss regelmäßig mit dem weiteren Prozess befasst.

 

Frau Tietz betont, dass eine menschenwürdige Unterbringung wichtig ist. Welche gesetzliche Grundlage gibt es für die Rechtfertigung von Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, um die Zugriff bei Abschiebung zu haben?

Sie befragt, wie genau die Beteiligung der Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte erfolgt.

 

Herr Eichert fragt, ob die Stadt eine Neuausrichtung der Wohnungsgesellschaft möchte.

 

Frau Meier erklärt, dass gemeinsam mit der Pro Potsdam GmbH das sog. Kompaktwohnen geprüft wird. Hier wird aktuell durch die Pro Potsdam GmbH geprüft, ob diese Kompaktwohnungen gefördert werden können. Wenn dies möglich ist, kann dies über WBS erfolgen. Rechnerisch ist vermutlich diese Unterkunft preiswerter als die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften mit einer relativ kurzen Laufzeit.

Das Problem sind hier die Flächenkonkurrenzen. Diese Flächen fehlen dann für Kitas, Schulen etc.

Frau Meier betont, dass eine bestimmte Klientel in einer Struktur wohnen muss, in der der Zugriff möglich ist.

 

Herr Jekel betont, dass es gute Erfahrungen gibt, unterschiedliche Unterbringungsformen anzubieten. Weniger gute Erfahrungen gibt es mit den Gemeinschaftsunterkünften. Er betont, dass ca. 20 % der Geflüchteten in Wohnungen untergebracht sind. Wo es möglich ist, wird dies auch weiterer verfolgt. Der Fokus liegt auf der Abschaffung der „echten“ Gemeinschaftsunterkünfte.

 

Frau Fisch ergänzt, dass es Gespräch mit den Trägern der Gemeinschaftsunterkünfte und mit den Betroffenen gibt. Die Betroffenen haben ein Mitspracherecht. Sie betont, dass die Wünsche und die Möglichkeiten zusammengebracht werden müssen.

 

Frau Meier schlägt vor, das Thema in die Arbeitsgruppe mitzunehmen.

 

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