12.08.2020 - 4.5 Übernahme der Kosten für Glückwünsche anlässlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ortsvorsteher bringt den Antrag ein.

Herr Wartenberg führt ergänzend aus, dass in der Geburtstagsliste für August 2 Ehejubiläen vermerkt sein. Da es für ihn nicht nachvollziehbar ist, warum nur  einige Ehejubiläen an den Ortsvorsteher weiter gegeben werden, verzichtet er auf die Gratulation dieser Jubiläen.

Es wird vorgeschlagen, einen Antrag, ggf. auch in die Stadtverordnetenversammlung, einzubringen, in dem die Verwaltung aufgefordert wird, alle Jubiläen an den Ortsvorsteher weiter zu geben. Verantwortlich für die Erarbeitung dieses Antrages sind Frau Lange und Herr Wartenberg.

 

Im Anschluss wird der vorliegende Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Der Ortsbeirat übernimmt die Kosten, die im  3. Quartal 2020 für Glückwünsche anlässlich der Gratulation zu Alters- und Ehejubiläen (entsprechend § 50, Abs. 2 Bundesmeldegesetz) sowie zu Betriebsjubiläen bis zu einer Höhe von insgesamt 500,00 € entstanden sind. In Zusammenarbeit mit dem Ortsvorsteher soll das Ortsbeiratsmitglied Claus Wartenberg diese Aufgabe übernehmen.

 

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Anlagen