12.08.2020 - 4.8 Schutz des Fahrländer Sees

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Matz bringt den  Antrag ein und verweist darauf, dass für die Antragstellung in der Stadtverordnetenversammlung der Ortsbeirat berechtigt ist und somit ein Beschluss des Ortsbeirates die Voraussetzung darstellt.

Die Ortsvorsteherin von Neu Fahrland Frau Dr. Klockow hat in ihrer Funktion als Stadtverordnete einen thematisch identischen Antrag, namens der  Fraktion Bürgerbündnis, in die Stadtverordnetenversammlung am 19.08.2020 eingebracht.

 

In der sich anschließenden Diskussion wird vorgeschlagen, Hinweisschilder aufzustellen, die auf das Landschaftsschutzgebiet und den See als geschütztes Biotop verweisen, sowie Parkverbotsschilder.

Die Stellungnahmen des Umweltamtes sowie vom NABU liegen vor. Es wird angeregt, diese an die Stadtverordneten auszureichen.

 

Im Anschluss wird der Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

  1. unverzüglich und dauerhaft das Verbot des Kitesurfens auf dem Fahrländer See durchzusetzen,
  2. entsprechende zusätzliche Hinweisschilder (Verweis auf Landschafts-, Biotopschutz und Verbot des Kitesurfens) an den zwei Zugängen zum See in Neu Fahrland und an einem Zugang zum See in Fahrland aufzustellen,
  3. in Absprache mit den Ortsbeiräten in Neu Fahrland und Fahrland auf den Zuwegungen zum Fahrländer See zusätzliche verkehrsrechtliche Anordnungen zu treffen - inkl. der ggf. notwendigen Widmungen -, welche mindestens ein Parken auf diesen Wegen sowie ein Befahren von Grünflächen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen wirkungsvoll unterbinden,
  4. ein Verbot der wassersportlichen Nutzung des Fahrländer Sees für solche Sportarten vorzubereiten und umzusetzen, von denen eine Schreckwirkung auf Zug- und Brutvögel ausgeht. Hierzu zählen insbesondere Windsurfen, Segeln und Eissegeln.

Den Ortsbeiräte Neu Fahrland und Fahrland sowie dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist zu den Punkten 1 bis 3 spätestens im Oktober 2020 und zum Punkt 4 spätestens im Februar 2021 zu berichten.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen