20.01.2021 - 3.7 Klimabewusste Landesförderung zur Sanierung von...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 20.01.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Kube bringt den Antrag ein und betont, dass es insbesondere darum geht, Kosten für den Abriss und Neubau zu sparen und damit auch den Energieaufwand zu senken.
Auf die Nachfrage von Herrn Said, wie der Oberbürgermeister zum Sinn dieses Antrags steht, betont dieser, dass er das Objekt für diese Zielstellung als nicht geeignet ansehe.
Herr Dr. Zöller führt aus, dass auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Antrag nicht zustimmen werde. Die Verwendung der Begrifflichkeit „Klimabewusst“ erscheine hier unangebracht, weil viel zu allgemein. Das Zusammenspiel zwischen der Überschrift und dem Antragsinhalt sei nicht stimmig.
Herr Linke äußert seine Verwunderung, wie „hier am Text vorbeigelesen“ werde. Zusammengefasst gehe es letztlich darum, die Sanierung von Bestandsgebäuden zu fördern, um Ressourcen zu sparen.
Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Herr Rubelt, verweist auf die Diskussion im Fachausschuss. Aus dessen Sicht „stifte der Antrag Verwirrung“ durch eine mangelnde Differenzierung, so z.B. bezüglich der Frage, welches Förderprogramm überhaupt gemeint sei. Eine Beziehung zwischen Titel und Antragstext sei nicht vorhanden und somit fehle Klarheit in der Zielstellung.
Herr Linke entgegnet, dass ergänzend Wege gesucht werden sollten, um die Sanierung von Bestandsgebäuden sicherzustellen und dafür könne es nötig sein, Förderprogramme aufzulegen und zu nutzen.
Der Oberbürgermeister verweist auf das ablehnende Votum des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes (3:6:0) und stellt den Antrag zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung Gespräche zu führen, die auf eine stärkere öffentliche Förderung der Sanierung von Bestandsgebäuden durch Kredite oder Zuschüsse der ILB zielen. Dabei soll eine Besserstellung der Sanierung funktionsfähiger oder sanierbarer Gebäude durch Förderungen des Landes gegenüber dem klimaschädlichen Abriss und Neubau im Vordergrund stehen.
Die Stadtverordnetenversammlung ist über das Ergebnis der Gespräche im Januar 2021 zu informieren.