24.02.2021 - 10 Zuwendungsrichtlinie zur kostenlosen Durchführu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbbereich Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 24.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 3 Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Oberbürgermeister verweist eingangs darauf, dass die Landeshauptstadt Potsdam seit mehr als 7 Tagen stabil unter einem Inzidenzwert von 35 liege. Dies, so betont er nachdrücklich, sei aber nur eine Momentaufnahme und erläutert dies an Hand einer Powerpoint-Präsentation (dem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem als Anlage beigefügt). Wie schnell sich die Situation ändern könne, zeigen Beispiele in anderen Städten, so dass es weiterhin sinnvoll sei, vorsichtig zu sein.
Im Präsidium des Deutschen Städtetages sei übereinstimmend besprochen worden, dass für das weitere Handeln eine Strategie und ein Testkonzept benötigt werde. Dem folgen auch die Gespräche der Stadt mit den Wirtschafts-verbänden, mit dem Ziel, zum Zeitpunkt einer möglichen Öffnung mit Hygienekonzepten und konkreten Ideen der Umsetzung vorbereitet zu sein, um mit „kleinen Schritten“ beginnen zu können. Bislang seien Entscheidungen immer „im Rückspiegel“ getroffen worden, d.h. mit steigenden Zahlen wurden Gegenmaßnahmen erlassen.
Er verweist auf die fehlende Entscheidung der Bundesregierung, die angekündigt hatte, zum 01.03.2021 bundesweit allen BürgerInnen kostenlos Schnelltests zur Verfügung zu stellen. Die Stadt habe trotzdem Gespräche mit Potsdamer ApothekerInnen geführt und im Ergebnis Ideen entwickelt, allen PotsdamerInnen die Möglichkeit der Testung zu geben; bezahlt von der Landeshauptstadt Potsdam aus Mitteln des Haushalsjahres 2020 (Billigkeitsleistungen des Landes Brandenburg zum Ausgleich kommunaler Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie). Der Weg einer Zuwendungsrichtlinie wurde gewählt, um „spitz“ abrechnen zu können. Damit verbunden sei die Hoffnung, Infektionsquellen schneller zu finden und Infektionsketten schneller unterbrechen zu können, so wie viele Kommunen in Deutschland auch diesen Weg gehen. Begleitet wird diese Strategie vom Fraunhofer-Institut und dem Klinikum Ernst von Bergmann und soll kombiniert werden mit Testungen in Gemeinschaftsunterkünften.
Den Zusammenhang zwischen Mobilität der Bevölkerung und steigenden Infektionszahlen wolle die Stadt so Rechnung tragen und sich nicht überraschen lassen, wenn es in die Phase der Öffnung gehe.
Im Weiteren erläutert der Oberbürgermeister das geplante Vorgehen und beantwortet die zahlreichen Nachfragen der Mitglieder des Hauptausschusses, z.B. zum Stand der Verwertung aller zur Verfügung stehenden Impfdosen, zur Zusammensetzung der veranschlagten 18 Euro/Test, zur Validität der Schnelltests und deren zielgerichteter Einsetzung und zur Systematik dieser Strategie. Der Oberbürgermeister beton, dass bezüglich der Validität und der Systematik auf das know how der Partnereinrichtungen gesetzt werde. Die Absprachen laufen über die Apotheken, die eine Mitwirkung signalisiert haben. Derzeit gebe es eine Testquote von 10 – 30% - da würde er sich auch mehr wünschen, aber die Tests seien zum einen unangenehm und haben im Zweifelsfall auch Folgen für denjenigen, so er positiv ist. Die konzeptionellen Fragen haben die Apotheken mit ihren Sach- und Fachkenntnissen selbst geklärt. Bezüglich der Kosten informiert Frau Meier, Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, dass 5 – 6 Euro für den Test plus Mehrwertsteuer kalkuliert wurden; der Rest für die Dokumentation und den Aufbau der Infrastruktur. Werde über die Hausärzte getestet, erfolgt die Abrechnung über die Krankenkassen.
Auf weitere Nachfragen zu einer möglichen Erwartungshaltung in der Bevölkerung, die evtl. nicht ausreichend befriedigt werden kann, verweist der Oberbürgermeister darauf, dass ein Überblick über die aktuelle Situation benötigt werde, um eine Öffnungsstrategie entwickeln zu können. Hintergrund dieser Teststrategie sei also die Schaffung einer validen Entscheidungsgrundlage.
Herr Heuer betont, dass auch mit dieser Teststrategie nur eine Momentaufnahme möglich sei und keine Veranlassung, sich in Sicherheit zu wiegen. Trotzdem seien entsprechende Maßnahmen nötig, wie man am Beispiel der Slowakei sehen könne.
Auf die Nachfrage, wann die in der Vorlage erwähnte Zuwendungsrichtlinie vorliege, entgegnet der Oberbürgermeister, dass dies vor der kommenden Woche, also vor Beginn der Testungen der Fall sein werde und er diese Richtlinie auch allen Fraktionen zur Verfügung stelle.
Bezüglich der Verwendung aller zur Verfügung stehenden Impfdosen informiert er. Dass die Metropolishalle als Impfzentrum bis Ende Juni vorgehalten werde. Die Frage der Verwertung nicht verbrauchter Impfdosen liege nicht in der Verantwortung der Stadt, sei aber in der Diskussion. Frau Meier ergänzt, dass es einen Vorschlag gebe über die kommunalen Arbeitgeber Wartelisten zu erstellen. Berücksichtigt werden aber auch hier nur Menschen, die nach der Impfverordnung dafür in Frage kommen.
Herr Kirsch bittet um eine weitere Information dazu in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses, die der Oberbürgermeister zusagt.
Der Hauptausschuss beschließt:
Dem Erlass einer Zuwendungsrichtlinie, die die Durchführung von kostenlosen Schnelltests durch Apotheken / Testzentren für Potsdamer Bürger*innen vorsieht, wird zugestimmt.
Die kostenlosen Testungen sollen zunächst für die Dauer von 14 Tagen, beginnend ab dem 01.03.2021, sichergestellt werden.
Für die Durchführung der in der Zuwendungsrichtlinie vorgesehenen Testungen werden insgesamt bis zu 648.000 Euro aus den Billigkeitsleitungen des Landes Brandenburg zum Ausgleich kommunaler Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie mit Bescheid zum 23. Juli 2020 zur Verfügung gestellt.
Anlagen
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