24.03.2021 - 4 Betrauung des KEvB mit Dienstleistungen von all...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Frau Meier, bringt die Beschlussvorlage in der Fassung vom 23.03.2021 ein.

 

In der sich anschließenden Diskussion betont Herr Dr. Scharfenberg, dass mit dem jetzt zu fassenden Beschluss der Auftrag ausgelöst werde, den Betrauungsakt vorzubereiten und letztlich in der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Er dankt für die von ihm erbetene Übersicht zu Jahresergebnissen, Tarifverträgen, Servicegesellschaften und Betrauungen nach Standorten großer kommunaler Krankenhäuser 2019 und schlussfolgert daraus, dass das was Potsdam mit dem Betrauungsakt plane, „schon etwas Besonderes“ sei und insbesondere für ostdeutsche Kommunen ein Alleinstellungsmerkmal.

 

In der Tat, so der Oberbürgermeister, habe Potsdam hier eine Singularität, insbesondere, weil auch Tochterunternehmen in die Betrauung eingeschlossen werden. Im Westen der Bundesrepublik, so Frau Meier, seien Betrauungsakte eher üblich; wenn im Osten dieser Weg gegangen werde, dann nicht für die Servicegesellschaften.

Herr Said merkt an, dass Bedarfe für weitere Unterstützungsmaßnahmen auf Grund der Corona-Pandemie über den Betrauungsakt hinaus erforderlich seien.

Herr Heuer verweist auf die vorliegende neue Fassung und macht darauf aufmerksam, dass der Betrauungsakt kein Mechanismus sei, sondern Voraussetzung dafür, dass überhaupt Zuschüsse gezahlt werden können.

Herr Friederich nimmt Bezug auf die in dieser Fassung enthaltene Ergänzung, dass im Verlauf der 10-jährigen Betrauung durch die KEvB alle Anstrengungen zu unternehmen sind, um das Defizit und mithin den nötigen Zuschussbedarf wirtschaftlich auszugleichen. Diese Ergänzung sei wichtig, aber auch „gefährlich“, weil das Klinikum Gefahr laufe auf Verschleiß zu fahren, um diesem Auftrag nachzukommen. Das dürfe nicht passieren und sei eine Herausforderung, die nicht aus dem Blick geraten dürfe. Deswegen sei es wichtig, dass die Verwaltung rechtzeitig entsprechende Signale an die Politik gebe. Bezüglich der Nachfragen von Herrn Kube zu den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) und von Herrn Teuteberg zu den Möglichkeiten, auch andere Klinken mit einzubeziehen, verweist der Oberbürgermeister auf die Ausführungen von Herrn Dr. Lück in der Sitzung des Hauptausschusses am 24.02.2021. Herr Teuteberg betont, dass er eine branchenbezogene Ungleichbehandlung befürchte und deshalb bittet, dies zu prüfen und optionale Beschlussvorlagen vorzubereiten.

Auf seine Nachfrage bezüglich des Bedarfs an weiteren Zuschüssen für das Klinikum, antwortet Herr Schmidt (Geschäftsführer KEvB) und verweist auf die Rahmenbedingungen und den dauerhaften Fehlbetrag von 8 9 Mio. Euro in Folge der Rückkehr in den TVöD sowie auf coronabedingte Mehrkosten, die entstehen, weil der Rettungsschirm der Bundesregierung nicht auskömmlich sei.

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Der Hauptausschuss beschließt

 

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Betrauungsakt zur Entscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten, der die Betrauung der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH (KEvB) ab dem 01.06.2020 für 10 Jahre mit der Wahrnehmung von Dienstleistungsaufgaben von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam vorsieht.

 

Über den von der Landeshauptstadt Potsdam an die KEvB für die im Rahmen der Betrauung zu erbringenden Dienstleistungsaufgaben gegebenenfalls zu zahlenden Ausgleich wird jeweils mit den Beschlüssen zum Haushaltsplan und der mittelfristigen Finanzplanung entschieden. Im Verlauf der 10-jährigen Betrauung sind durch die KEvB alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Defizit und mithin den nötigen Zuschussbedarf wirtschaftlich auszugleichen.

 

  1. Um den DAWI-bezogenen Fehlbetragr 2020 und 2021 ermitteln zu können, wird die Geschäftsführung des KEvB angewiesen, bis Mai 2021 einen für 2020 DAWI-konformen Jahresabschluss und für 2021 DAWI-konformen Wirtschaftsplan (Trennungsrechnung) vorzulegen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2021 einen Betrauungsakt, der die konkreten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam definiert, zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. r alle Dienstleistungsaufgaben, welche nicht von allgemeinen wirtschaftlichen Interesse sind, wird der Oberbürgermeister beauftragt, entsprechende Vorschläge für das weitere Vorgehen vorzulegen.


 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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