09.06.2021 - 4.1 Steuerung der städtischen Unternehmen durch den...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Fraktionen DIE LINKE, SPD
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 09.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Dr. Scharfenberg bringt den Antrag namens der Fraktionen DIE LINKE und SPD ein. Er betont, dass der Hauptausschuss stärker die Steuerungsfunktion wahrnehmen und sich mit strategischen Fragen befassen sowie die Thematik halbjährlich in die Tagesordnung aufnehmen solle. Ziel sei die verbesserte Beteiligungssteuerung und der Steuerung durch die Stadtverordnetenversammlung und den Hauptausschuss.
Der Oberbürgermeister entgegnet, dass die Frage der Steuerung der Beteiligungen eine oft diskutierte Frage der Stadtverordneten sei. Die Verwaltung habe versucht den Bereich Beteiligungssteuerung neu auszurichten und zu definieren, was das eigentlich bedeute.
Herr Dr. Neumann, Bereichsleiter Beteiligungssteuerung, betont in seinen Ausführungen, dass die Verwaltung hier nicht bei „Null“ anfange und erläutert die Überlegungen, die sich auch in dem vorliegenden Antrag wiederfinden. Er schlägt vor, dazu im „Herbst eine erste Runde zu drehen“ und den Focus auf die strategische Ausrichtung zu legen. Insgesamt sei zu berücksichtigen, dass die Unternehmen über Geschäftsführer mit den entsprechenden Aufgaben verfügen.
Bezüglich des Beteiligungsberichtes verweist er darauf, dass dieser immer eine Rückschau darstelle und keinen Status quo – trotzdem sei er eine „gute Wissensquelle“. Die Punkte 3 und 4 des Antrags könnten in diesem Bericht Berücksichtigung finden.
In der sich anschließenden Diskussion signalisiert Herr Said für seine Fraktion grundsätzliche Zustimmung zu diesem Anliegen; allerdings werde ein Beteiligungsausschuss favorisiert, da befürchtet werde, dass das Anliegen den Rahmen des Hauptausschusses sprenge.
Herr Friederich betont, dass sich Aufsichtsrat und Geschäftsführung intensiv mit dem Unternehmen auseinandersetzen und er meine, dass die Komplexität und die Intensität über die Möglichkeiten des Hauptausschusses hinausgehen. Der Punkt 4 sollte unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Gegebenheiten eingeschränkt bzw. definiert werden. Die Freien Demokraten, so Herr Teuteberg, begrüßen die intensive Befassung mit den städtischen Unternehmen, z.B. bezogen auf die Evaluierung der Ergebnisse der Tranzparenzkommission oder des in die Jahre gekommene Public Corporate Governance Kodex. Auch seine Fraktion habe einen ähnlichen Antrag in der Vergangenheit gestellt, der aber abgelehnt worden sei. Aus seiner Sicht sei der Hauptausschuss zu bevorzugen, da er auch Beschlüsse fassen könne.
Der Oberbürgermeister spricht sich dafür aus, den Antrag in der heutigen Sitzung abzustimmen. Eine deutliche Formulierung der Erwartungen der Politik an die Unternehmen, erleichtere auch ihm das Agieren, weil er davon ausgehen könne, dass es mitgetragen werde.
Herr Dr. Scharfenberg bedankt sich für die Hinweise und verweist darauf, dass sich in der Vergangenheit diesbezüglich viel getan habe. Der Antrag sei die Konsequenz aus der Diskussion und der Hauptausschuss könne sich mit klug gesetzten Schwerpunkten mit den Unternehmen befassen. Einen „ersten Aufschlag“ sollte es im Dezember 2021 geben.
Frau Hüneke signalisiert für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass sie diese Anliegen nochmals in der Fraktion besprechen, aber es auch nicht aufhalten wollen. Deshalb werde sich die Fraktion heute der Stimme enthalten.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Der Hauptausschuss ist das Gremium der Stadtverordnetenversammlung das sich intensiv und regelmäßig mit der Begleitung und Steuerung der städtischen Unternehmen befasst.
Dazu sind insbesondere folgende Maßnahmen durchzuführen:
• Halbjährlich erfolgt eine Vorstellung und Diskussion der Situation städtischer Unternehmen einschließlich geplanter Entwicklungsrichtungen. Dazu sind die zuständigen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer einzuladen.
• Nach zeitnaher Vorlage des jährlichen Beteiligungsberichts der Stadt wird dieser unverzüglich im Hauptausschuss behandelt.
• Der Oberbürgermeister informiert den Hauptausschuss unverzüglich über wichtige Entscheidungen der Gesellschafterversammlungen städtischer Unternehmen, wie z.B. die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern.
• Der Hauptausschuss erarbeitet Vorschläge für eine wirksamere Ausgestaltung der Beteiligungssteuerung.