09.06.2021 - 5.5 Sachstand bezüglich Mietenerhöhungsmoratorium, ...

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Die Beigeordnete r Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Frau Meier, verweist in ihren Ausführungen darauf, dass seit Ende Oktober 2020 keine Mieterhöhungen gemäß § 558 BGB (bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete) durchgeführt werden und in 13 Fällen eine pandemiebedingte Rücknahme der Mieterhöhung erfolgte.

 Im Weiteren werden zunächst die Nachwirkungen des Pandemie-Lockdowns beobachtet und wird am 05.10.2021 im GSWI-Ausschuss vor dem Hintergrund der aktuellen Rahmenbedingungen über das weitere Vorgehen berichtet.

Unabhängig davon erfolgt die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen und Modernisierungsankündigungen mit entsprechenden gesetzlich geregelten Mietanpassungen nach § 559 BGB.

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