09.06.2021 - 5.1 weitere Vorgehen Uferweg Griebnitzsee und Vorst...

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Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Herr Rubelt, verweist auf die dazu vorliegende Mitteilungsvorlage 21/SVV/0430 und geführte Diskussion im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes in der Sitzung am 11. Mai 2021.

 

Anschließend stellt sich die neue Uferwegsbeauftragte, Frau Hartleb, vor und erläutert an Hand einer Powerpoint-Präsentation (dem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem als Anlage beigefügt) den aktuellen Sachstand, ihre Aufgaben, die Aufgaben und die Funktionalität der Projektgruppe Uferwege sowie das weitere Vorgehen, einschließlich der aktuellen Schwerpunkte.

Auf die bisherige Historie der Thematik eingehend, spricht sich Herr Dr. Scharfenberg dafür aus, zu überlegen, welche die richtigen Schritte seien und welche Wege man gehen könnte, um einen „Instrumentenkasten“r das weitere Vorgehen zu haben. Aus seiner Sicht bedarf es einer klaren Schwerpunktsetzung. Auf seine Nachfragen, wie sich der Beirat zusammen-setze, wann er sich konstituiere und wie die Betroffenen, Initiativen und Anwohner beteiligt werden, sse, so Frau Hartleb, im Rahmen von Gesprächen konkretisiert werden. Der Start sei nach den Sommerferien geplant. Der Oberbürgermeister verweist auf die Hauptausschusssitzung am 12. Mai 2021 in der diese Thematik bereits angeschnitten und von einer Beteiligung aller Fraktionen ausgegangen wurde.

Herr Kirsch führt aus, dass er Gespräche mit den Grundstückseigentümern für richtig und wichtig halte, um Lösungen zu finden und einen erlebbaren Uferweg haben zu können. Die Chancen für Enteignungen halte er für sehr gering.

 

Er gehe davon aus, so der Oberbürgermeister, dass das Organigramm so mitgetragen werde und die Bereitschaft zur Mitarbeit auch bestehe. Er plädiert dafür, Personen auszuwählen, die schon länger in dem Prozess „drinstecken“. Herr Rubelt führt im Weiteren aus, dass die Varianten untersucht und weitere  Gespräche geführt werden. Er kündigt ein Schreiben an die Fraktionen an, das auch die ersten Schritte des weiteren Vorgehens beinhaltet.

 

Dies wird ohne Widerspruch zur Kenntnis genommen.

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Anlagen