27.10.2021 - 5.3 Prüfung der städtischen Beteiligung am HBPG

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Kultur hat diesem Antrag mit einigen Änderungen zugestimmt, die den Mitgliedern des Hauptausschusses mit den Stellungnahmen der Ausschüsse digital zur Verfügung gestellt wurden.

 

Die Beigeordnete für Bildung, Kultur, Jugend und Sport, Frau Aubel,hrt dazu aus, dass zu dieser Fassung eine Klarstellung nötig sei, um ein entsprechendes Signal an das Land zu senden. In der jetzigen Situation sei ein Einstieg in Verhandlungen sowieso notwendig und gehe es nicht um das „Ob, sondern um das „Wie“.  Ein Ergebnis könne dann erst Ende des 2. Quartals 2022 vorliegen.

 

Bezugnehmend auf die im Ausschuss für Kultur geführte Diskussion betont Herr Dr. Scharfenberg, dass es wichtig sei, die Beteiligung dieses Ausschusses zu sichern und ein Ergebnis Ende des II. Quartals vorzulegen. Frau Dr. Zalfen hält den neuen Beschlusstext für sinnvoll, da bislang viel „Subtext“ enthalten war und begrüßt ebenfalls die Beteiligung des Ausschusses für Kultur. Frau Hüneke verweist auf die kulturpolitischen Konzepte und die Diskussion in diesem Kontext. Aus ihrer Sicht sollte dem nicht vorgegriffen werden und seien beide Textvarianten nicht notwendig. Frau Aubel entgegnet, dass sich die Verpflichtung aus der geltenden Verwaltungsvereinbarung ableite und eine neue in diesem Zeitrahmen abgeschlossen werden müsse.

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Zusammenhang mit der konzeptionellen Weiterentwicklung der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbh (BKG) und vor dem Hintergrund im Rahmen der Neufassung der kulturpolitischen Konzepte der Landeshauptstadt Potsdam sich mit dem Land Brandenburg (dem MWFK) dahingehend zu verständigen zu prüfen, ob und mit welcher inhaltlichen Ausrichtung die städtische Beteiligung der Stadt an der gGmbH aufzugeben und durch eine Projektförderung zu ersetzen wäre. wie sich die LHP nach dem Auslaufen der aktuellen Verwaltungsvereinbarung (zum Jahresende 2022) ab dem Jahr 2023 an der BKG beteiligen soll.

 

 

Das Prüfergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung bis Ende des Jahres II. Quartals 2022 vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.