27.10.2021 - 2 Feststellung der Anwesenheit sowie der ordnungs...

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Der Oberbürgermeister stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Zu Beginn der Sitzung sind 14 Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Hauptausschusses anwesend.

 

Bezüglich der vorliegenden Tagesordnung bittet die Fraktion DIE LINKE um eine Zurückstellung des Tagesordnungspunktes 5.1 - Einrichtung einer Koordinierungsstelle gegen Gewalt an Frauen, sexualisierte Gewalt und Stalking DS 21/SVV/0393 bis zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses, da es hierzu weiteren Beratungsbedarf gebe.

 

Im Weiteren verweist der Oberbürgermeister auf die mit der Nachtragstagesordnung geänderte Reihenfolge. Dies begründe sich darin, dass die Tagesordnungspunkte 4.1 und 4.2 nicht zur Erledigung in den Hauptausschuss überwiesen wurden und somit mit einem Votum in die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung „zurückgehen“. Beide Anträge werden unter dem Punkt 5 behandelt.

 

Die von Herrn Dr. Scharfenberg erbetenen Informationen zur Thematik „Taxinotstand“ kann der Beigeordnete r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Herr Rubelt, heute nicht geben, so dass dies in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Hauptausschusses aufgenommen wird.

 

Der ebenfalls von Herrn Dr. Scharfenberg erbetene Bericht zum Wegfall der GRW-Förderung wird in die Tagesordnung der Sitzung des Hauptausschusses am 08.12.2021 aufgenommen.

 

Die so geänderte Tagesordnung wird zur Abstimmung gestellt und einstimmig bestätigt.

 

 

Zur Niederschrift der 44. öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses vom 29.09.2021 gibt es keine Anmerkungen; die Niederschrift wird mit 13 Ja-Stimmen, bei einer Stimmenthaltung bestätigt.

 

Auf Bitte von Herr Said informiert der Oberbürgermeister über die aktuelle Lage (Corona) in der Landeshauptstadt Potsdam. Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 111,5 liege die Stadt seit Sonntag über dem Wert von 100, womit die sogenannten Modellversuche nicht mehr durchgeführt werdennnen. Damit gelten die aktuellen Regeln des Landes Brandenburg; die Landeshauptstadt habe nicht die Absicht darüber hinauszugehen, zumal die Dritte Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung - 3. SARS-CoV-2-UmgV) am 09.11.2021 auslaufe. Er gehe davon aus, dass wie bisher Gespräche mit den Oberbürgermeistern und Landräten in der nächsten Woche stattfinden, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

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