24.11.2021 - 8 Sonstiges

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Stand der Ausschreibung zur Evaluierung und Fortschreibung des Wohnkonzeptes

 

Herr Dr. Scharfenberg fragt unter Verweis auf die Diskussion in der Hauptausschusssitzung im September nach, ob die Ausschreibung erfolgt sei.

Die Beigeordnete r Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Frau Meier, informiert, dass Anfang November die Unterlagen bei der Vergabestelle eingereicht wurden und es nicht unerheblichen Anpassungsbedarf gegeben habe. Die Nachbesserungen seien nun eingearbeitet und am kommenden Freitag gebe es dazu eine Abstimmung. Im Ergebnis dessen wird sich der Zeitplan um 4 Wochen verschieben.

Herr Dr. Scharfenberg merkt dazu kritisch an, dass „wir mal im Jahr 2020“ gewesen sind und mit den laufenden Fristen nicht vor Januar 2022 entschieden werden kann. Das sei nicht zufriedenstellend und deshalb bittet er um eine Berichterstattung im Januar 2022.

 

Fortgang des 4-Phasen-Modells Plantage

 

Der Oberbürgermeister verweist auf die an ihn herangetragene Bitte, zum Sachstand zu informieren. Er habe in der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zugesagt, einen mit den Beteiligten abgestimmten Vorschlag vorzulegen und daran werde er festhalten.

 

Dafür ist folgender Zeitplan vorgesehen:

-          Übergabe des Berichts in geeigneter Form an den Ältestenrat und an das Präsidium am 07.12.2021 ein konkretes Zeitfenster wird noch abgestimmt

-          Vorstellung des Berichts am 08.12.2021 im Hauptausschuss

-          Diskussion in der Hauptausschusssitzung am 19.01.2022

-          Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2022

 

Herr Finken plädiert dafür, den Bericht bereits am 06.12.2021 zu übergeben, um diesen in den Fraktionen noch besprechen zu können.

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass er den Bezug zum Ältestenrat und dem Präsidium nicht nachvollziehen könne, da der Bericht dem Hauptausschuss vorzulegen ist, es sei denn der Bezugspunkt sei die Ankündigung, einen neuen Plenarsaal an diesem Standort errichten zu wollen.

Herr Heuer verweist darauf, dass aufgrund dieser überraschenden Information, der Weg richtig sei, den Ältestenrat und das Präsidium mit einzubeziehen, soweit das von den drei Beteiligten getragen werde.

Der Oberbürgermeister betont, dass er den Arbeitsstand nicht kommentieren wolle. Letztlich sei die Stadtverordnetenversammlung der Auftraggeber; die Sitzung am 01.12.2021 sei als Termin aber nicht zu halten. Deshalb wurde der Hauptausschuss gewählt und hier solle auch die Diskussion geführt werden. Das sei mit den beiden Partnern abgestimmt und diese werden auch mit anwesend sein.

 

Neue Regeln bzgl. der Pandemie und Workshop mit den Ortsbeiräten am 27.11.2021

 

Der Oberbürgermeister führt aus, dass heute für die Gebäude der Landeshauptstadt die Hausregeln für die Umsetzung der 3 G Regeln besprochen wurden. Die Eingänge in die Gebäude werden reduziert, um Kontrollen zu ermöglichen. Für Schwimmhallen gelte die 2 G Regel; die Schließung der Weihnachtsmärkte hätten bereits alle „mitbekommen“. Er bedauere dies für die Händler sehr, hält die Entscheidung aber für richtig und wichtig.

Die Verwaltung selbst habe sich in den letzten Tagen breiter aufgestellt, die betroffenen Bereiche insbesondere das Gesundheitsamt kommen aber an die Grenzen der Belastbarkeit. Aufgrund der 2 G Regel werden keine Einrichtungen geschlossen und könne nicht auf dieses Personal zurückgegriffen werden. Das erhöht die Belastung der Bereiche und Arbeit müsse „liegen bleiben“.

Die Stadt werde die Möglichkeit der Regelung über eine Allgemeinverfügung nutzen. Geprüft werde derzeit, ob die Servicehotline für die Beantwortung von Nachfragen und, ob für deren eigentlicher Aufgaben externe Partner zur Verfügung stehen können.

Aufgrund der neuen Regeln gebe es wieder einen höheren Testbedarf und müssen die Partner neu akquiriert werden; gleiches gelte für den Bereich des Impfens. Dazu werde eine neue Einrichtung an den Start gebracht, wozu auch wiederum Personal akquiriert werden muss. Eine Halle müsse eingerichtet werden und es gebe den Bedarf der baulichen Anpassung.  Bestellzeiten für den Impfstoff seien zu berücksichtigen und landesweit soll ein Impfmobil fahren.

Auswirkungen werde die Situation auf viele Bereiche haben, so dass er auch für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung die Anwendung der 3 G Regel empfehle; ansonsten müsse er das über das Hausrecht in der MBS-Arena regeln. Bezüglich der Sitzungen der Ausschüsse sollte eine Verständigung mit dem Präsidium zu digitalen Sitzungen erfolgen. Zum Schutz der Mitarbeitenden werden diese für die Ausschusssitzungen nur per Videoschalte zur Verfügung stehen.

 

r den Workshop am Samstag gebe es 23 Anmeldungen; soll dieser zwingend durchgeführt werden, dann nur digital. Eine Präsenzveranstaltung sollte auf eine Zeit verschoben werden, wo dies wieder möglich ist.

 

Herr Kirsch äert sich kritisch zu der vorgeschlagenen 3 G Regel für die Ausschusssitzungen. Wenn Veranstaltungen wie Discos mit 2 G Regel ermöglicht werden, muss auch politische Arbeit stattfinden können. Hier sollten Lösungsformate gefunden werden, um die kommunale Gremienarbeit zu gewährleisten; ein aktueller Test sei für alle zumutbar.

Dies, so Herr Dr. Scharfenberg, sei letztlich die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Bezüglich des Workshops sehe er den Effekt bei einer online-Veranstaltung erheblich eingeschränkt, so dass er für eine Verschiebung plädiere und r einen Termin, der Präsenz ermöglicht. Die Zeit bis dahin sollte genutzt werden, um Überlegungen zu sammeln und die Beteiligten mit einzubeziehen. Dem schließt sich Herr Dr. Niekisch an und bittet um logistische Unterstützung für die Sitzungen des Ausschusses für SBWL.

Herr Heuer betont, dass die Ausschussvorsitzenden im Benehmen mit ihren Mitgliedern eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen müssen. Eine rechtliche Grundlage für die Anwendung der 2 G Regel oder 3 G Regel gebe es nicht, hier könne über eine Selbstverpflichtung pragmatisch verfahren werden.

 

Frau Dr. Günther fragt nach den technischen Grundlagen und der kurzfristigen Änderung des Sitzungsformates. Reine Videokonferenzen seien aus ihrer Sicht einfacher zu realisieren als Hybridsitzungen. Der Oberbürgermeister teilt diese Einschätzung und plädiert für Videokonferenzen. Die Entscheidung, wie die Herausforderungen umgesetzt werden, müsse die Stadtverordnetenversammlung selbst treffen und die für sie passenden Formate finden, zumal hier von einem Zeitraum Dezember 21 - Januar 22 die Rede sei.

r den Hauptausschuss plane er grundsätzlich auf ein online-Format umzustellen, um ordnungsgemäß laden zu können.

 

Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zu den Sonntagsöffnungszeiten

 

Der Oberbürgermeister informiert, dass mit der Festlegung der Schließung der Weihnachtsmärkte der Grund für die Genehmigung von Sonntagsöffnungszeiten entfallen ist und somit in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.12.2021 der Beschluss vom November aufgehoben werden muss.

 

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