18.02.2021 - 9.10 Wahl einer Schiedsperson für die Schiedsstelle ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung der Vorlage wird verzichtet.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Vorsitzende Herr Heuer schlägt eine offene Abstimmung vor, die jedoch ein einstimmiges Votum der Stadtverordnetenversammlung voraussetze; d.h. es darf keine Gegenstimme geben.

 

Abstimmung:

Der Vorschlag des Vorsitzenden wird

 

einstimmig angenommen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Schiedsmann Karl-Ludwig Böttcher wechselt von der Stellvertretung der Schiedsstellen Potsdam I V zur Schiedsstelle Potsdam III und wird gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 Schiedsstellengesetz i.V.m. § 40 BbgKVerf als Schiedsperson für die Schiedsstelle Potsdam III für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

 

  1. Frau Erika Pmecke wird gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 Schiedsstellengesetz i.V.m. § 40 BbgKVerf als Schiedsfrau für die Stellvertretung der Schiedsstellen Potsdam I V für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

 


 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=11459&TOLFDNR=136737&selfaction=print