18.02.2021 - 7.6 Stadtentwicklungskonzept Hochhäuser

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Stadtverordnete Kube bringt den Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE vom 02.12.2020 ein.

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE vom 02.12.2020 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Der Stadtverordnete ckel bringt den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 01.12.2020 ein.

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 01.12.2020 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Anschließend wird der Antrag in der vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlenen neuen Fassung der Fraktion ndnis 90/Die Grünen zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Stadtentwicklungskonzept Hochhäuser erarbeiten zu lassen, das nach Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung im Sinne von § 1 (6) Nr. 11 BauGB in der Bauleitplanung Berücksichtigung finden soll.

 

Das Konzept soll Verfahrensmaßstäbe benennen, die einer baukulturellen, sozialen und klimagerechten Qualitätssteuerung bei Hochhausbauten dienen, und zugleich Tabuzonen für eine ausgreifende Höherentwicklung definieren. Hochhausbauten bleiben eine Ausnahme in Potsdam, eine ungeregelte Veränderung des Weichbildes der Stadt soll mit dem Konzept unterbunden werden.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist das Ergebnis im Dezember 2022 vorzulegen.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=11459&TOLFDNR=136743&selfaction=print