18.02.2021 - 6.4 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Eingangs erhält für die Bürgerinitiative „Remisenpark erhalten“, Herr Dr. Christian Probst, das Rederecht und begründet deren Zielstellung, die Streuobstwiesen im Remisenpark, dem nördlichen Teil des Potsdamer Volksparks erhalten und ausbauen zu wollen. Er spricht sich gegen das Vorhaben der Stadt aus, dieses gesetzlich geschützte Biotop mit dem B-Plan 81 zu bebauen und damit die blütenreichste Wiese Potsdams sowie den Lebensraum vieler gefährdeter Insekten zu zerstören und den zahlreichen Parkbesuchern ein großer Teil des Parks vorzuenthalten.

 

Anschließend bringt der Stadtverordnete Viehrig namens der Fraktion CDU folgenden Änderungsantrag ein:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Anlage 3 der Beschlussvorlage Drs. 20/SVV/1201 „Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung, hier: Prioritätenfestlegung 2021-2022“ wird wie folgt geändert:

 

(Die nachstehenden Änderungen beziehen sich auf die Fassung der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Entwicklung des ländlichen Raums „Stand: 09.09.2020 mit Aktualisierung vom 19.01.2021“)

 

1. streiche in der Kategorie „vorrangige Nachrücker“ der Priorität 1 den Bebauungsplan:

81 Park im Bornstedter Feld, Teilbereich Remisenpark (nach Abbruch oder Abschluss des Bebauungsplans Nr. 155 „Schulstandort Sandscholle“)

 

2. setze in der Kategorie „vorrangige Nachrücker“ Priorität 1 den Bebauungsplan:

(o. Nr.) Kaiser-Friedrich-Straße 1-2 (OT Eiche) (nach Abbruch oder Abschluss des Bebauungsplans Nr. 155 „Schulstandort Sandscholle“)

 

3. streiche in der Kategorie „Weitere Nachrücker:“ der Priorität 1 den Bebauungsplan:

(o. Nr.) Kaiser-Friedrich-Straße 1-2 (OT Eiche)

 

4. setze in der Kategorie „Priorität 2 I zur kurz- und mittelfristigen Wiederaufnahme anstehend Pläne und Satzungen zur Investitionsvorbereitung“ an erster Stelle den Bebauungsplan:

81  Park im Bornstedter Feld, Teilbereich Remisenpark

 

Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Herr Heuer, verweist darauf, dass neben diesen Änderungen weitere 17 aus den Ortsbeiräten abzustimmen seien und bittet, dies in der weiteren Diskussion zu berücksichtigen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Wollenberg, Fraktion DIE LINKE, beantragt die Rücküberweisung der Beschlussvorlage in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes, und die Abgabe einer Stellungnahme zu den vorliegenden Änderungsanträgen.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Herr Rubelt, wirbt für eine sofortige Beschlussfassung mit den Empfehlungen des Ausschussesr Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes, um eine zügige Bearbeitung der B-Pläne zu ermöglichen.

 

Daraufhin wird vom Vorsitzenden eine Auszeit vorgeschlagen, um sich zum weiteren Verfahren zu verständigen.

Im Ergebnis werden alle vorliegenden Änderungsanträge zur Abstimmung gestellt:

 

Die Ortsbeiräte Marquardt und Fahrland empfehlen, der Vorlage zuzustimmen. Die Ortsbeiräte Neu-Fahrland und Grube und der Ausschuss für Bildung und Sport haben die Vorlage zur Kenntnis genommen.

 

Der Ortsbeirat Groß Glienicke empfiehlt, der Vorlage mit folgenden Änderungen in der Anlage 3 zuzustimmen:

 

Priorität 2: als Nachrücker sind folgende B-Pläne aufzunehmen:

 

1. Nachrücker: B-Plan 11 A - Verkehrserschließung

 

2. Nachrücker: B-Plan 7 - mit Trafohaus

 

3. Nachrücker: B-Plan - „Bebauungsplan GG 8 "Seepromenade / Dorfstraße" (zwischen alter Schule und Pfarrhaus im historischen Dorfkern)

 

4. Nachrücker: B-Plan 22

 

Der B-Plan “Wohnbebauung Dorfstraße 15 (OT Groß Glienicke) (in Vorbereitung)“ ist aus der Prioritätenliste zu streichen.

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderungen in der Anlage 3 werden mit

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Der Ortsbeirat Uetz-Paaren empfiehlt, der Vorlage mit folgender Änderung in der Anlage 3 zuzustimmen:

 

In der Anlage 3 ist der Vorhabenbezogene Bebauungsplan zum „Schatullgut Uetz“ (OT Uetz-Paaren) ist von der Priorität 2 in die Priorität 1 zu verschieben. Dies sollte aber nur in Verbindung mit einer städtebaulichen Rahmenplanung unter Einbeziehung des Ortsbeirates und der Öffentlichkeit für den Ortsteil Uetz-Paaren erfolgen.

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderungen in der Anlage 3 werden mit

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Der Ortsbeirat Golm empfiehlt, der Vorlage mit folgender Änderung zuzustimmen:

 

Die Bebauungspläne Nr. 147 „Nordanbindung Golm/Anbindung Golmer Chaussee“ sowie Nr. 129 „rdlich In der Feldmark“, 2. Änderung werden als vorrangige Nachrücker in die Priorität 2 I eingeordnet.

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderungen in der Anlage 3 werden mit

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Der Ortsbeirat Satzkorn empfiehlt, der Vorlage mit folgender Änderung zuzustimmen:

 

Die Photovoltaikanlage Marquardt/Satzkorn soll von der Priorität 1 in die Priorität 2 verschoben werden.

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderungen in der Anlage 3 werden mit

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktion CDU wird mit

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Der Ortsbeirat Eiche empfiehlt, der Vorlage mit folgender Änderung zuzustimmen:

 

In Priorität 1 soll aufgenommen werden:

 

Planverfahren für das Bauvorhaben Kaiser-Friedrich-Straße 1 und 2

 

Diese Änderung ist im Votum des Ausschussesr Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes enthalten, der empfiehlt, der Vorlage einschließ­lich der Änderung in Anlage 3 (zum Stand vom 06.01.2021) zuzustimmen:

 

Aufnahme des Bebauungsplanes Kaiser-Friedrich-Str. 1-2 (OT Eiche) in die Position der weiteren Nachrücker in Priorität 1.

 

Abstimmung:

Diese Änderung in der Anlage 3 wird mit

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Die so geänderte Beschlussvorlage wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2021 bis 2022 gemäß der in Anlage 3 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

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Anlagen