18.02.2021 - 6.7.2 Bebauungsplan Nr. 171 "Michendorfer Chaussee (A...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage mit folgender Ergänzung in den Planungszielen 4. Absatz zuzustimmen:

 

Im Rahmen der Gestaltung des Plangebietes ist eine Bepflanzung als Übergang zu den angrenzenden Waldflächen vorzusehen. Der vorhandene Baumbestand ist zu erhalten.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlene Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird die so geänderte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 171 “Michendorfer Chaussee (Am Schießplatz) ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2).
  2. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen DS 06/SVV/0487).

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen