18.02.2021 - 8.10 Erhöhung der Kapazitäten der städtischen Musiks...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.10
- Zusätze:
- Fraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen
- Datum:
- Do., 18.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Stadtverordnete Lange bringt den Antrag namens der Fraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen ein.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Teuteberg, Fraktion der Freien Demokraten, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Bildung und Sport sowie in den Ausschuss für Finanzen.
Abstimmung:
Dieser Geschäftsordnungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Änderungsantrag:
Der Beigeordnete für Finanzen, Investitionen und Controlling, Herr Exner, beantragt folgende Änderung im ersten Satz des Beschlussvorschlages:
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen zu prüfen, dass ob die Kapazitäten der städtischen Musikschule J. S. Bach entsprechend des ermittelnden Bedarfes angepasst werden.“
Abstimmung:
Der Änderungsantrag wird
mit 30 Ja-Stimmen angenommen.
Im Anschluss wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Kapazitäten der städtischen Musikschule J. S. Bach entsprechend des ermittelnden Bedarfes angepasst werden. Dabei ist zu prüfen:
- die kurzfristige übergangsweise Eröffnung eines dritten Musikschulstandorts im Stadtzentrum oder im Potsdam Norden, z. B. in einer Schule, inklusive einer Erhöhung der Personalkapazitäten
- die langfristige Eröffnung eines dritten festen Musikschulstandortes ohne Doppelnutzung im Potsdamer Norden, inklusive einer Erhöhung der Personalkapazitäten
- die kurzfristige Ausweitung von Gruppenangeboten bei besonders nachgefragten Instrumenten (beispielsweise Klavier oder Violine)
- kurzfristig die Begrenzung der Höchstausbildungsdauer für besonderes nachgefragte Instrumente mit einer Wartezeit von durchschnittlich mindestens einem Jahr (z. B. durch Leistungsnachweise nach mehreren Jahren Unterricht).
Hierbei sind insbesondere darzulegen, zu wann die einzelnen Punkte umsetzbar wären und welche Kosten sie verursachen würden.
Dem Ausschuss für Bildung und Sport ist bis November 2021 über das Endergebnis zu berichten. Darüber hinaus ist dem Ausschuss für Bildung und Sport im Mai 2021 ein Zwischenbericht darzulegen, um zum kommenden Schuljahr bereits erste Maßnahmen ergreifen zu können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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