18.02.2021 - 9.7 Neubildung des Hauptausschusses

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Auf eine Einbringung des Antrages wird verzichtet; die vorliegende Fassung wird zur Abstimmung gestellt:

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Hauptausschuss wird gemäß § 41 Abs. 6 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) neu gebildet.

 

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen