18.02.2021 - 14 Erlass der Verwaltungsgebühr für die Gaststätte...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Stadtverordnete Friederich bringt den Dringlichkeitsantrag namens der Fraktion CDU ein.

 

Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Herr Rubelt, sagt zu, in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses zu dieser Thematik zu informieren und aufzuklären.

 

Der Vorsitzende, Herr Heuer, schlägt gemäß § 23 Abs. 1 e) Geschäftsordnung vor, den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt abzuschließen.

 

Abstimmung:

Der Antrag auf Erledigung der DS 21/SVV/0154 durch Verwaltungshandeln wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Verwaltungsgebühr für die Gaststättenaußenplätze (Geb. Nr. 263 der Anl. Zu §1 GebOs) zu erlassen. Die bereits getätigten Zahlungen sind den Gastronomen zurück zu überweisen.