03.03.2021 - 7.10 Mängel an der Skateanlage Caputher Heuweg beheben

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt, dem Antrag mit folgender Änderung in Ziffer 3 des Beschlussvorschlages zuzustimmen.

 

 

1. 

2. 

3. Zu prüfen, ob und an welchen Stellen der Bau von Teilüberdachungen der Skateanlage bzw. der angrenzenden Sitzmöglichkeiten realisierbar ist Im Zuge der notwendigen Verlagerung der Anlage wegen des geplanten Schulneubaus ein Konzept für den Ersatzstandort gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern zu erarbeiten und dabei auch eine Überdachung bzw. Teilüberdachung zu prüfen.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, dem Antrag mit folgender Änderung in Ziffer 3 sowie einer Ergänzung um Ziffer 4 des Beschlussvorschlages zuzustimmen.

 

 

  1. Zu prüfen, ob und an welchen Stellen der Bau von Teilüberdachungen der Skateanlage bzw. der angrenzenden Sitzmöglichkeiten realisierbar ist. Im Zuge der notwendigen Verlagerung der Anlage wegen des geplanten Schulneubaus ein Konzept für den Ersatzstandort gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern zu erarbeiten und dabei auch eine Überdachung bzw. Teilüberdachung zu prüfen.“
  2. Dafür Sorge zu tragen, dass die Ersatzanlage mit dem Beginn der Bauarbeiten der Schule und der damit verbundenen Schließung der Bestandsanlage am Standort bereitsteht.

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt, dem Antrag in der geänderten Fassung des Jugendhilfeausschusses zuzustimmen.

 

Abstimmung:

Die vom Jugendhilfeausschuss empfohlenen Änderungen und Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung fordert den Oberbürgermeister auf:

 

  1. Die Lichtanlage an der Skateanlage schnellstmöglich zu reparieren und deren Funktionalität dauerhaft sicherzustellen.
  2. Gemeinsam mit den BMXler_innen und Skater_innen, sowie den Streetworkern von Wildwuchs die Mängel an der Anlage zu begutachten und beheben zu lassen.
  3. Im Zuge der notwendigen Verlagerung der Anlage wegen des geplanten Schulneubaus ein Konzept für den Ersatzstandort gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern zu erarbeiten und dabei auch eine Überdachung bzw. Teilüberdachung zu prüfen.
  4. Dafür Sorge zu tragen, dass die Ersatzanlage mit dem Beginn der Bauarbeiten der Schule und der damit verbundenen Schließung der Bestandsanlage am Standort bereitsteht.

 

 

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Anlagen