03.03.2021 - 8.12 Bebauungsplan Nr. 88 "Südflanke Park Sanssouci ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung der Vorlage wird verzichtet.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Niekisch, Fraktion CDU, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 88 " Südflanke Park Sanssouci / Geschwister-Scholl-Straße“, 1. Änderung, Teilbereich Geschwister-Scholl- Straße 51 entschieden (gemäß Anlagen 2A und 2B).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 88 " Südflanke Park Sanssouci / Geschwister-Scholl-Straße“, 1. Änderung, Teilbereich Geschwister-Scholl- Straße 51 wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 3 und 4).

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen