03.03.2021 - 6.4 Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über das V...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration
- Datum:
- Mi., 03.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:10
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Vorsitzende, Herr Heuer, informiert über zwei Änderungen der Verwaltung wie folgt:
Die Satzung muss im § 12 – Inkrafttreten geändert werden, da ursprünglich eine Beschlussfassung im Dezember 2020 vorgesehen war. Wegen des Rückwirkungsverbots ist dieser Paragraf wie folgt zu ändern:
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf von fünf Jahren außer Kraft.
Die Begründung zur Satzung muss wegen des zeitlichen Verzugs ebenfalls an einer Stelle geändert werden: Die in der Anlage beigefügte Erläuterung enthält in der vorliegenden Fassung den Verweis auf ein Gutachten, mit dem im Auftrag des Landes Brandenburg Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen wurden. Dieses Gutachten wurde 2019 zur Verlängerung der Mietpreisbremsenverordnung erstellt. Die damit begründete Verordnung lief zum Jahresende aus, es gab im Kreis der Bündnismitglieder die Ansicht, dass damit auch das Gutachten nicht mehr rechtssicher als Grundlage dieser Satzung herangezogen werden könnte.
Für die Verlängerung der Mietpreis- und Kappungsgrenzenverordnung wurde zwischenzeitlich ein aktuelles Gutachten zur Feststellung von Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt veröffentlicht.
Daher ist in der Begründung nun auf dieses Gutachten zu verweisen, das am 29.12.2021 im Amtsblatt des Landes Brandenburg veröffentlicht wurde.
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Vorlage mit folgender Ergänzung zuzustimmen:
Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum - Zweckentfremdungsverbotssatzung Potsdam (ZwEVSP)
Der Stadtverordnetenversammlung ist im März 2022 ein Bericht über die Wirksamkeit der Satzung vorzulegen.
Im ersten Jahr der Umsetzung ist dem Ausschuss für Gesundheit. Soziales, Wohnen und Inklusion zweimal Bericht zu erstatten.
Abstimmung:
Die vom Hauptausschuss empfohlene Ergänzung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend wird die so ergänzte Vorlage einschließlich der o.g. Änderungen zur Abstimmung gestellt:
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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1
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