03.03.2021 - 8.31 Betrauung des KEvB mit Dienstleistungen von all...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird von der Beigeordneten r Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Frau Meier, eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Teuteberg, Fraktion der Freien Demokraten, beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss zur Erledigung.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg. Fraktion DIE LINKE, bittet zum Zeitpunkt der Beratung im Hauptausschuss, auch die zugesagte Übersicht über vergleichbare Situationen in anderen Krankenhäusern vorzulegen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen

 

 

  1. Die Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH (KEvB) wird ab dem 01.06.2020 für 10 Jahre mit der Wahrnehmung von Dienstleistungsaufgaben von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam betraut.

 

Über den von der Landeshauptstadt Potsdam an die KEvB für die im Rahmen der Betrauung zu erbringenden Dienstleistungsaufgaben gegebenenfalls zu zahlenden Ausgleich wird jeweils mit den Beschlüssen zum Haushaltsplan und der mittelfristigen Finanzplanung entschieden.

 

  1. Um den DAWI-bezogenen Fehlbetragr 2020 und 2021 ermitteln zu können, wird die Geschäftsführung des KEvB angewiesen, bis Mai 2021 einen für 2020 DAWI-konformen Jahresabschluss und für 2021 DAWI-konformen Wirtschaftsplan (Trennungsrechnung) vorzulegen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2021 einen Betrauungsakt, der die konkreten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam definiert, zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. r alle Dienstleistungsaufgaben, welche nicht von allgemeinen wirtschaftlichen Interesse sind, wird der Oberbürgermeister beauftragt, entsprechende Vorschläge für das weitere Vorgehen vorzulegen.


 

 

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Anlagen zur Vorlage