05.05.2021 - 5.1 Stadtentwicklungskonzept Einzelhandel der Lande...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Ortsbeiräte Neu-Fahrland und Fahrland empfehlen, die Vorlage abzulehnen.

 

Der Ortsbeirat Golm empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

Die Ortsbeiräte Uetz-Paaren, Eiche, Marquardt und Grube haben die Vorlage zur Kenntnis genommen.

 

Der Ortsbeirat Groß Glienicke empfiehlt, der Vorlage mit folgender Ergänzung zuzustimmen:

 

 

Der Ortsbeirat Groß Glienicke macht darauf aufmerksam, dass die Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Groß Glienicke entsprechend des Bebauungsplanes rechts der Straße am Glienicker Mühlenberg verläuft.

Der Ortsbeirat beantragt die Aufnahme der Waldsiedlung in das Konzept.

 

Der Ortsbeirat Satzkorn empfiehlt, der Vorlage mit folgenden Änderungen im Konzept zuzustimmen:

 

Das „Nahversorgungszentrum“ Bornstedt - Potsdamer Straße muss wegen seiner schon jetzt hohen Versorgungsqualität und -quantität und wegen seines Potentials (z.B. Im Bornstedt-Carree) den Status eines Stadtteilzentrums erhalten. Der Bereich zwischen Amundsenstraße und Florastraße auf der Potsdamer Straße muss in dieses Stadtteilzentrum einbezogen werden.

 

Im Stadtteilzentrum Bornstedter Feld - Pappelallee, im Nahversorgungszentrum (bzw. Satdteilzentrum) Bornstedt - Potsdamer Straße oder in deren Umfeld muss die Ansiedlung eines Bio-Fachmarkts ermöglicht / forciert werden.

 

Im Friedrichspark muss die Ansiedlung eines Lebensmittel-SB-Betriebs grundsätzlich und ohne Beschränkung der Verkaufsflächenzahl ermöglicht werden. Die nördlichen Potsdamer Ortsteile sind stark unterversorgt. Der sich außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche befindende Standort leistet einen sinnvollen Beitrag für die Verbesserung der wohnungsnahen Versorgungssituation mit Nahrungs- und Genussmitteln für alle umliegenden Ortsteile. Es besteht keine Konkurrenz zu Lebensmittel-SB-Betrieben innerhalb zentraler Versorgungsbereiche. Die Maßstäblichkeit (Umsatz-Kaufkraft-Betrachtung) wird zusätzlich durch die hohe Kaufkraft der Kunden des ansässigen Baumarkts und zukünftig durch die Kunden der drei geplanten Möbelmärkte gewährleistet. Das Kriterium des fußufigen Einzugsbereichs des Vorhabenstandorts hinsichtlich der Einwohnerzahl ist in den Ortsteilen wegen der großen Distanzen nicht anwendbar.

 

Seite 130: „Ansiedlungen von Lebensmittel-SB-Betrieben außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen sollten nur noch an wohnsiedlungsintegrierten Standorten forciert werden, die derzeit über keine adäquate Versorgung verfügen und deren Wettbewerbswirkungen nicht zu Beeinträchtigungen von zentralen Versorgungsbereichen führen. Dies unter Berücksichtigung des aktuellen und perspektivischen Nachfragepotenzials im fußufigen Umfeld, das zur Tragfähigkeit des Betriebsstandorts benötigt würde.“ Ergänzung: „Die Ortsteile sind wegen ihrer grundlegend anderen Struktur und der größeren Distanzen von dieser Regelung ausgenommen.“

 

Krampnitz: „Die vorgesehenen großen Einzelhandelsbetriebe sollen nahversorgungsrelevante Sortimente anbieten (insbesondere Lebensmittel, Drogeriewaren). Es ist deswegen davon auszugehen, dass ein Großteil der Kunden in Krampnitz selbst wohnt und die Betriebe fußufig erreichen kann. Für die Kunden der benachbarten Ortsteile, die sich ebenfalls in Krampnitz versorgen werden, werden die Einzelhandelsbetriebe Parkplätze in den sogenannten Quartiersgaragen für die Kunden vorhalten.“ Es ist sicher zu stellen, dass in den Quartiersgaragen ausreichend kostenlose Parkplätze zur Verfügung stehen und dass sich diese Parkplätze unmittelbar neben den SB-Betrieben befinden.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage mit einem neuen Punkt 1 sowie Punkt 2 (ehem. Punkt 1) zuzustimmen.

 

1. Das Stadtentwicklungskonzept Einzelhandel (Anlage 1) ist folgendermaßen zu ändern:

 

- Der Standort Bornstedter Feld/Pappelallee ist als Nahversorgungszentrum einzustufen (S. 78-83)

 

- die Innenstadt als zentraler Einkaufsstandort ist zu stärken (S. 150-152) (Begründung: deutlichere Stärkung der Potsdamer Innenstadt entsprechend der Stellungnahme der IHK)

 

2. Das so geänderte Stadtentwicklungskonzept Einzelhandel (Anlage 1) ist als städtebauliches Konzept für die Einzelhandelsentwicklung der Landeshauptstadt Potsdam anzuwenden.

 

3. 

 

4. 

 

...

 

Der Ergänzungsantrag vom Ortsbeirat Groß Glienicke, die Änderungsvorschläge vom Ortsbeirat Satzkorn sowie der Änderungsantrag von der Fraktion Bürgerbündnis vom 08.02.2021 wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes abgelehnt.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Vorlage mit den vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlenen Ergänzungen zuzustimmen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlenen Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Anschließend wird die so ergänzte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Das Stadtentwicklungskonzept Einzelhandel (Anlage 1) ist folgendermaßen zu ändern:

 

- Der Standort Bornstedter Feld/Pappelallee ist als Nahversorgungszentrum einzustufen (S. 78-83)

 

- die Innenstadt als zentraler Einkaufsstandort ist zu stärken (S. 150-152) (Begründung: deutlichere Stärkung der Potsdamer Innenstadt entsprechend der Stellungnahme der IHK)

 

  1. Das so geänderte Stadtentwicklungskonzept Einzelhandel (Anlage 1) ist als städtebauliches Konzept für die Einzelhandelsentwicklung der Landeshauptstadt Potsdam anzuwenden.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Ziele, Instrumente und Umsetzungsempfehlungen des Stadtentwicklungskonzept Einzelhandel umzusetzen, insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung und des besonderen Städtebaurechts sowie sie bei der Vorhabenzulassung entsprechend zu berücksichtigen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Innenstadt als bedeutendstem Einzelhandelsstandort und dem Einzelhandelsstandortes Stadtteilzentrum Babelsberg vertiefende gutachterliche Bewertungen durchzuführen und Handlungsempfehlungen bezogen Perspektiven, Entwicklungsszenarien und Profilierungsstrategien erarbeiten zu lassen. Basis der Erarbeitung sind die bisherigen Erkenntnissen des Stadtentwicklungskonzeptes Einzelhandel.

 

Das Thema Innenstadtentwicklung soll in einem größeren Rahmen in Form eines Leitbildprozesses eingebunden werden. Der Prozess ist vorzubereiten und durchzuführen. Die ansässigen Gewerbetreibenden und Immobilieneigentümer, die Handelsverbände und die Stadtpolitik sind eng einzubeziehen.

 

Die laufende Erarbeitung der Handlungsempfehlungen für Babelsberg soll fortgesetzt werden.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen