05.05.2021 - 6.3 Erarbeitung einer Vorgartensatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE
- Datum:
- Mi., 05.05.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:14
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, dem Antrag in der folgenden neuen Fassung der Fraktion DIE LINKE vom 08.12.2020 zuzustimmen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf einer Vorgartensatzung zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung bis zum März 2021 zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. In dem Satzungsentwurf soll geregelt werden, dass das Anlegen von Kies- und Schottergärten beim Um- und Neubau von Vorgärten rechtssicher verhindert werden kann.
Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam bekennt sich zu dem Ziel, generell Vorgärten zum überwiegenden Teil ihrer Fläche zu bepflanzen und nicht versiegeln zu lassen.
Sie beauftragt dazu den Oberbürgermeister, vorhandene Instrumente wie Bebauungspläne, Gestaltungssatzungen und Erhaltungssatzungen und ggf. weitere andere geeignete Instrumente diesbezüglich zu nutzen. Weiterhin soll das Ziel der Begrünung von Vorgärten in der Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltung beworben werden. Bei Bauvorbescheids- und Bauverfahren soll die Verwaltung Bauherren auf dieses Ziel hinweisen.
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt, dem Antrag mit der vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlenen neuen Fassung zuzustimmen.
Ergänzungsantrag:
Die Stadtverordnete Preschel, DIE PARTEI, und der Stadtverordnete Menzel, BVB/Freie Wähler, beantragen folgende Ergänzung des Antragstextes:
Es ist zu prüfen, ob Steingärten zukünftig nur mit der Auflage einer Kombination von Gartenzwergen genehmigt werden. Je 10 m² Steingarten ein Gartenzwerg, in der Reihung nicht-binäre Geschlechter, weiblich und männlich im Steingarten. Alternativ sind auch nicht-menschliche Kunstfiguren zulässig (Frösche, Erdferkel, Schlümpfe etc…), solange bei deren Auswahl auf Geschlechtergerechtigkeit geachtet wird.
Abstimmung:
Der o.g. Ergänzungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung:
Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlene neue Fassung vom 08.12.2020 wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Die Neue Fassung der Fraktion DIE aNDERE vom 18.01.2021 ist somit obsolet und der so ergänzte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam bekennt sich zu dem Ziel, generell Vorgärten zum überwiegenden Teil ihrer Fläche zu bepflanzen und nicht versiegeln zu lassen.
Sie beauftragt dazu den Oberbürgermeister, vorhandene Instrumente wie Bebauungspläne, Gestaltungssatzungen und Erhaltungssatzungen und ggf. weitere andere geeignete Instrumente diesbezüglich zu nutzen. Weiterhin soll das Ziel der Begrünung von Vorgärten in der Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltung beworben werden. Bei Bauvorbescheids- und Bauverfahren soll die Verwaltung Bauherren auf dieses Ziel hinweisen.
Anlagen zur Vorlage
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