05.05.2021 - 6.10 Barrierefreiheit in Nichtwohngebäuden des KIS

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service empfiehlt, dem Antrag mit folgender Änderung zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1. 

2. 

3. soweit möglich darzustellen, mit welchem ungefähren Investitionsbedarf hierfür jeweils zu rechnen ist.

Der Stadtverordnetenversammlung ist bis Ende 2021 Bericht zu erstatten.

 

Abstimmung:

Die vom Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service empfohlene Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Der so geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1. darzulegen, an welchen Kitas, Verwaltungsgebäuden und sonstigen öffentlich genutzten Nichtwohngebäuden des KIS vollständige Barrierefreiheit besteht und an welchen nicht;

2. darzulegen, an welchen dieser Gebäude, an denen bisher keine vollständige Barrierefreiheit besteht, diese hergestellt werden kann;

3. soweit möglich darzustellen, mit welchem ungefähren Investitionsbedarf hierfür jeweils zu rechnen ist.

Der Stadtverordnetenversammlung ist bis Ende 2021 Bericht zu erstatten.

 

 

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Anlagen