05.05.2021 - 7.47 Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz des Landes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung der Vorlage wird verzichtet.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam wendet die mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse (Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz - JABG) vom 15. Oktober 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 22], S.30), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2020 (GVBl.I/20, [Nr. 38]) ermöglichten Vereinfachungen auf die Jahresabschlüsse 2018 und 2019 der Landeshauptstadt Potsdam an.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=11461&TOLFDNR=138792&selfaction=print