05.05.2021 - 7.52 Stellenplanveränderungen 2021 in Bezug auf Beam...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.52
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Feuerwehr
- Datum:
- Mi., 05.05.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:14
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Feuerwehr
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Stellenplan wird in Bezug auf Beamtenstellen im Fachbereich Feuerwehr wie folgt geändert:
- Die in der Anlage näher bezeichneten 36 Stellen für Notfallsanitäter werden entsprechend der der seit 01. Mai 2020 geltenden Dienstpostenbewertung auf die Besoldungsgruppe A 9 m. D. (mittlerer Dienst) zum 01.07.2021 angehoben.
- Die Stelle 372.000.96 wird entsprechend der seit 01.10.2020 geltenden Dienstpostenbewertung von A 12 auf A 13 g. D. (gehobener Dienst) zum 01.07.2021 angehoben.
- Die im Stellenplan des Haushaltsplanes 2020/2021 als Mehrbedarfsstellen aufgenommenen Stellen 372.000.xx (HH-Satzung 300.999.03); 372.000.xx (HH-Satzung 370.999.03 und 370.999.04) werden in Beamtenstellen mit der Besoldungsgruppe A 12 (300.999.03) bzw. A 11 (370.999.03 und 370.999.04) im Vorgriff einer organisatorischen Veränderung zum 01.07.2021 umgewandelt.
- Die Reserve-Stellen 539.140.06 und 539.140.07 werden zur Sicherung der feuerwehrtechnischen Bedarfe während der Aufstiegsfortbildung (Vorbereitungsdienst) zum höheren feuerwehrtechnischen Dienst von der Besoldungsgruppe A 8 auf die Besoldungsgruppe A 11 g. D. (gehobener Dienst) zum 01.07.2021 angehoben.
- Es ergibt sich insgesamt kein Aufwuchs der Stellenzahl im Stellenrahmen der Landeshauptstadt Potsdam.
- Die im Falle der tatsächlichen Besetzungen und Beförderungen entstehenden Mehraufwendungen werden aus dem laufenden Personalkostenbudget des Geschäftsbereiches Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit getragen und in der Planung für die kommenden Haushaltsjahre berücksichtigt.
- Erstattungsfähige Personalaufwendungen werden im Rahmen künftiger Gebührenkalkulationen berücksichtigt und mit den jeweiligen Trägern (i.d.R. Krankenkassen) verhandelt und abgerechnet.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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