05.05.2021 - 8.7 Neubesetzung des Aufsichtsrates der ProPotsdam ...

Beschluss:
abgelehnt
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Auf eine Einbringung des Antrags wird verzichtet. Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung macht darauf aufmerksam, dass dieser Antrag der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung bedarf und bittet, die Ja-Stimmen zu zählen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Aufsichtsrat der ProPotsdam GmbH wir entsprechend § 41 Abs. 6 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKverf) neu besetzt.

 


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

3

Ablehnung:

 

Stimmenthaltung:

 

 

Damit hat dieser Antrag gemäß § 41 Abs. 5 BbgKVerf nicht die erforderliche Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung erreicht.