05.05.2021 - 7.4 Sicherung der KGA "An der Katharinenholzstraße"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält Herr Oliver Griesche als Vorstandsvorsitzender des Kleingartenvereins "An der Katharinenholzstraße“ das Rederecht und stellt die Position der vielzähligen Nutzerinnen und Nutzer dar. Er spricht sich für diesen Antrag aus.

 

Anschließend wird der Antrag namens der Fraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen von der Stadtverordneten Lange eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Niekisch, Fraktion CDU, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 34 „Katharinenholzstraße/Ribbeckstraße“ (siehe Anlage 1) liegende Kleingartenanlage KGA „An der Katharinenholzstraße“ (Gemarkung Bornstedt 120503, Flur 001, Flurstücke 186, 1147, 1150 und 148/2, siehe Anlage 2) planungsrechtlich zu sichern.

 

Um den Planungsprozess zu beschleunigen, ist diese Teilfläche aus dem Bebauungsplan 34 auszugliedern und gemäß Festsetzung im Flächennutzungsplan (siehe Anlage 3) als Dauerkleingartenfläche zu sichern. Dazu wird die Aufstellung des Bebauungsplans 34-5 „An der Katharinenholzstraße“ im oben genannten Gebiet beschlossen. Dem Bebauungsplan 34-5 ist dabei höchste Priorität einzuräumen.

 

Parallel dazu wird der Oberbürgermeister beauftragt bis Juni 2021 eine Satzung über eine Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans nach § 14 BauGB zu erarbeiten und den Stadtverordneten zum Beschluss vorzulegen.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen