02.06.2021 - 7.9 Betrauung des KEvB mit Dienstleistungen von all...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.9
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit
- Datum:
- Mi., 02.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 3 Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Frau Meier, in der Fassung vom 31.05.2021 eingebracht.
Nach kontroverser Diskussion:
Antrag zur Geschäftsordnung:
Die Stadtverordnete Said beantragt namens der Fraktion AfD die namentliche Abstimmung.
Die Vorlage wird in der Fassung vom 31.05.2021 zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH (KEvB) wird für eine Dauer von maximal 10 Jahren mit der Wahrnehmung von Dienstleistungsaufgaben von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam betraut. Die Betrauung beginnt mit Wirkung des 1. (ersten) Kalendertages des auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung folgenden Monats.
Der von der Landeshauptstadt Potsdam an die KEvB für die im Rahmen der Betrauung zu erbringenden Dienstleistungsaufgaben zu zahlende Ausgleich wird jeweils mit den Beschlüssen zum Haushaltsplan und der mittelfristigen Finanzplanung entschieden. Die Entscheidung über den konkreten Verlustausgleich hat sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam auszurichten (§ 96 Abs. 1 Ziff. 3 BbgKVerf).
- Im Verlauf der 10-jährigen Betrauung sind durch die KEvB gGmbH alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Defizit der KEvB gGmbH und mithin den nötigen Zuschussbedarf durch die Landeshauptstadt Potsdam wirtschaftlich auszugleichen.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den als Anlage 1 beigefügten Betrauungsakt zu erlassen.
- Der nach § 2 des Betrauungsaktes vorgesehen Verlustausgleich soll in den Jahren 2020-2023 wie folgt geleistet werden:
Jahre | Ausgangsgröße beihilfefähiger Betrag | Maximale Obergrenze des Defizitausgleichs seitens der LHP | Eigenbeitrag des KEvB |
2020 | 10,37 Mio. EUR | 0 | 10,37 Mio. EUR |
2021 | 10,50 Mio. EUR | 8,00 Mio. EUR | 2,50 Mio. EUR |
2022 | 10,50 Mio. EUR | 7,65 Mio. EUR | 2,85 Mio. EUR |
2023 | 10,50 Mio. EUR | 6,50 Mio. EUR | 4,00 Mio. EUR |
Zwischenergebnis für die vier Jahre 2020-2023 | |||
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Gesamt | 41,87 Mio. EUR | 22,15 Mio. EUR (53%) | 19,72 Mio. EUR (47%) |
- Zur Sicherung der Liquidität gewährt die Landeshauptstadt Potsdam der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH auf der Grundlage eines gesonderten Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung ein Gesellschafterdarlehen bzw. einen Kassenkredit.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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