02.06.2021 - 7.1 Wohnen im kommunalen Bestand in Potsdam weiter ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Antrag wird namens der Fraktionen ndnis 90/Die Grünen, SPD, und DIE LINKE von der Stadtverordneten Hüneke eingebracht.

 

Änderungsantrag:

Die Fraktion DIE LINKE hat folgenden Änderungsantrag gestellt:

 

Nummer 5 wird ersetzt durch folgenden Absatz:

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Oberbürgermeister, sich im Sinne des Beschlusses zum Grundrecht auf Wohnen von 5.5.2021 (DS 21/SVV/0448) sowohl direkt als auch im Rahmen des Deutschen Städtetages gegenüber den zuständigen Ebenen des Bundes und des Landes Brandenburg für folgende Maßnahmen gegen den Mietenanstieg einzusetzen:

  1. Reform des Mietrechts u.a. durch Begrenzung des regulären Mietenanstiegs und Erhöhung kostenausgleichender Fördermittel in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten.
  2. Steigerung der Förderung des dauerhaft Mietpreis- und Belegungsgebundenen, sowie des sozialen Wohnungsneubaus, der Förderung nachhaltiger und ökologischer Entwicklungs- und Baukonzepte, sowie des barrierefreien Wohnens.
  3. Kostenfreie Abgabe von Grundstücken an die Kommunen zur nachhaltigen Quartiersentwicklung mit sozialer Infrastruktur und sozialem Wohnungsbau und Stärkung des Vorkaufsrechts für Kommunen zu fairen Preisen.- Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit.
  4. Maßnahmen gegen Spekulationen wie u.a. die Besteuerung leistungsloser Bodenwertgewinne nicht selbst genutzter Grundstücke. - Beschluss einer Verordnung nach §172 (1) BauGB, die in Milieuschutzgebieten eine Umwandlung von Mietwohnungsraum in Wohnungseigentum oder Teileigentum unter Genehmigungsvorbehalt durch die Kommune stellt.

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Dr. Zalfen beantragt namens der Fraktion SPD die namentliche Abstimmung.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung teilt die Sorgen vieler Menschen vor der Belastung durch steigende Mieten. Sie setzt sich mit allen ihr rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln für eine Dämpfung des Mietenanstiegs sowohl auf kommunaler Ebene als auch gegeber dem Land Brandenburg und der Bundesebene ein.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung bekennt sich zu den Unternehmenszielen der ProPotsdam:

- Wohnraumversorgung absichern und ausbauen

- Sozialen Wohnungsbau realisieren

- Energetische Sanierung durchführen

- Nachhaltige Quartiersentwicklung steuern und beauftragt den Oberbürgermeister als Gesellschafter, dafür Sorge zu tragen, diese weiterhin ausgewogen umzusetzen. Eine einseitige Schwächung der gemeinwohlorientierten städtischen Wohnungsbaugesellschaft gegenüber dem überwiegend gewinnorientierten privaten Immobilienmarkt würde zu einer weiteren Verschärfung der gesamtstädtischen Mietpreisproblematik führen und wird daher abgelehnt.

  1. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt die Bemühungen der in „Stadtspuren“ zusammengeschlossenen sozialen Wohnungswirtschaft, ihren Anteil am Gesamtaufkommen des Wohnungsbestandes in Potsdam wieder deutlich zu erhöhen.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Oberbürgermeister, bei der Vergabe kommunaler Grundstücke oder von Grundstücken kommunaler Unternehmen für den Wohnungsbau im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie Grundstücksverkäufe und allen weiteren zur Verfügung stehenden Instrumenten sicherzustellen, dass auf diesen Flächen überwiegend sozialer Wohnraum mit langfristigen Mietpreisbindungen entsteht.
  3. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Oberbürgermeister, sich im Sinne des Beschlusses zum Grundrecht auf Wohnen von 5.5.2021 (DS 21/SVV/0448) sowohl direkt als auch im Rahmen des Deutschen Städtetages gegenüber den zuständigen Ebenen des Bundes und des Landes Brandenburg für folgende Maßnahmen gegen den Mietenanstieg einzusetzen:
  1. Reform des Mietrechts u.a. durch Begrenzung des regulären Mietenanstiegs und Erhöhung kostenausgleichender Fördermittel in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten.
  2. Steigerung der Förderung des dauerhaft Mietpreis- und Belegungsgebundenen, sowie des sozialen Wohnungsneubaus, der Förderung nachhaltiger und ökologischer Entwicklungs- und Baukonzepte, sowie des barrierefreien Wohnens.
  3. Kostenfreie Abgabe von Grundstücken an die Kommunen zur nachhaltigen Quartiersentwicklung mit sozialer Infrastruktur und sozialem Wohnungsbau und Stärkung des Vorkaufsrechts für Kommunen zu fairen Preisen.- Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit.
  4. Maßnahmen gegen Spekulationen wie u.a. die Besteuerung leistungsloser Bodenwertgewinne nicht selbst genutzter Grundstücke. - Beschluss einer Verordnung nach §172 (1) BauGB, die in Milieuschutzgebieten eine Umwandlung von Mietwohnungsraum in Wohnungseigentum oder Teileigentum unter Genehmigungsvorbehalt durch die Kommune stellt.
  1. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dar aus, ein breit zugängliches Dialogforum zu Fragen des sozialen Wohnens in Potsdam einzurichten. In dem Dialogforum soll es insbesondere darum gehen, wirksame Instrumente der sozialen Wohnungsversorgung in Potsdam im Rahmen einer öffentlichen Diskussion zu entwickeln. Dabei soll der ausgewogene Ausgleich zwischen -sozialverträglichen Mietbelastungen von Haushalten mit niedrigen Einkommen, -die  Ausweitung des geförderten Wohnungsbaus mit langfristigen Mietpreis-und Belegungsbindungen und -die konsequente Umsetzung der energetischen und generationsgerechten Sanierung des kommunalen Wohnungsbestandes die Grundlage für eine beständige soziale Wohnraumversorgung und eine nachhaltige Quartiersentwicklung sein. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Sitzung der SVV im September 2021 einen Umsetzungsvorschlag vorzulegen, mit dem Ziel, das Dialogforum noch in diesem Jahr zu starten.
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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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