02.06.2021 - 2.12 Ermöglichung zeitnaher Termine beim Bürgerservice

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Gemäß § 15, Nr. 1, Abs. 5 der Geschäftsordnung wird die Frage durch den Oberbürgermeister binnen einer Woche in Textform beantwortet werden.

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