02.06.2021 - 15 Bebauungsplan Nr. 34-5 Kleingartenanlage An der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Antrag wird namens der Fraktionen DIE LINKE, SPD und ndnis 90/Die Grünen von der Stadtverordneten Lange eingebracht.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 34-5 “Kleingartenanlage An der Katharinenholzstraße“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 34-5 "Kleingartenanlage An der Katharinenholzstraße" in seinen Geltungsbereichsgrenzen ist aus dem räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 34 "Katharinenholzstraße / Ribbeckstraße" herauszulösen (gemäß Anlage 3).

 

  1. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (siehe Anlage 4).

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen