25.08.2021 - 7.4 Steuerung der städtischen Unternehmen durch den...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Zusätze:
- Fraktionen DIE LINKE, SPD
- Datum:
- Mi., 25.08.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Hauptausschuss ist das Gremium der Stadtverordnetenversammlung das sich intensiv und regelmäßig mit der Begleitung und Steuerung der städtischen Unternehmen befasst.
Dazu sind insbesondere folgende Maßnahmen durchzuführen:
• Halbjährlich erfolgt eine Vorstellung und Diskussion der Situation städtischer Unternehmen einschließlich geplanter Entwicklungsrichtungen. Dazu sind die zuständigen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer einzuladen.
• Nach zeitnaher Vorlage des jährlichen Beteiligungsberichts der Stadt wird dieser unverzüglich im Hauptausschuss behandelt.
• Der Oberbürgermeister informiert den Hauptausschuss unverzüglich über wichtige Entscheidungen der Gesellschafterversammlungen städtischer Unternehmen, wie z.B. die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern.
• Der Hauptausschuss erarbeitet Vorschläge für eine wirksamere Ausgestaltung der Beteiligungssteuerung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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48,4 kB
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