25.08.2021 - 9.1 Neubildung und Neubesetzung des Hauptausschusses

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung des Antrags wird verzichtet. Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung macht darauf aufmerksam, dass dieser Antrag der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung bedarf und bittet, die Ja-Stimmen zu zählen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Hauptausschuss wird gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf neu gebildet und -besetzt.

 

 

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Anlagen