25.08.2021 - 9.4 Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung des Antrags wird verzichtet. Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung macht darauf aufmerksam, dass dieser Antrag der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung bedarf und bittet, die Ja-Stimmen zu zählen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Den Jugendhilfeausschuss gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf neu zu bilden und zu besetzen.

 

 

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Anlagen