22.09.2021 - 7.29 Arbeitsgruppe "Uferweg am Griebnitzsee"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Herrn Rubelt, eingebracht.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Friederich bringt namens der Fraktion CDU folgenden Änderungsantrag ein:

 

Zu Ziffer 2 der Beschlussvorlage:

 

Das Gremium erhält die Bezeichnung Arbeitsgruppe „Griebnitzsee-Ufer“.

 

Zu Ziffer 6

 

Anpassungen der Geschäftsordnung:

 

-          Der Name der Arbeitsgruppe ist entsprechend zu ändern.

 

-           Die Aufgaben und das Selbstverständnis werden um den Spiegelstrich „Suche nach    sungsmöglichkeiten für den Konflikt mit den Anliegern“ ergänzt

 

-          Die Verschwiegenheitspflicht gem. 3 21 BbgKVerf wird gestrichen

 

Ziffer 7 neu:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, als Arbeitsgrundlage für die Arbeitsgruppe vordringlich eine detaillierte Kostenschätzung einschließlich der Kosten des Flächenerwerbs und damit verbundener Entschädigungskosten zu erstellen. Zum Vergleich sollen Kostenschätzungen für sinnvolle Teilabschnittslösungen, die nur punktuelle Lückenschliessungen erfordern, erarbeitet werden. 

 

Ziffer 8 neu:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, als Arbeitsgrundlage für die Arbeitsgruppe die Kosten für die Herrichtung einer öffentlichen Liegewiese mit Wasserzugang auf dem städtischen Grundstück an der Wasserstraße unterhalb des Theodor-Fliedner-Heims zu ermitteln.

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Die Vorlage wird in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemäß § 13 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam („Sonstige, nicht formalisierte Beratungsgremien") ein Gremium zu bilden, das die Verwaltung während der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 174 „Griebnitzsee-Ufer“ beratend begleitet.

 

  1. Das Gremium erhält die Bezeichnung: Arbeitsgruppe „Uferweg am Griebnitzsee“.

 

  1. Der Arbeitsgruppe sollen Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und interessierte fraktionslose Stadtverordnete angehören. Jede Fraktion kann ein Mitglied benennen. Außerdem sind betroffene Bürgerinnen und Bürger und Vertreter lokaler Interessenvertretungen als beratende Mitglieder aufzunehmen.

 

  1. Die Arbeitsgruppe gibt nach interner Beratung Hinweise an die Verwaltung.

 

  1. Die Verwaltung strebt eine externe, fachkompetente Leitung und Moderation der Arbeitsgruppe an.

 

  1. Die Arbeitsgruppe gibt sich selbst eine Geschäftsordnung nach den Grundsätzen, wie sie in Anlage 1 dargestellt sind.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen