22.09.2021 - 2.2 Schwerbehindertenquote in städtischen Betrieben

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Oberbürgermeister verweist darauf, dass nach § 29 BbgKVerf hierzu kein Anspruch auf Auskunft abgeleitet werden kann, so dass diese Frage seitens der Verwaltung nicht beantwortet wird.

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