03.11.2021 - 6.4 Satzung über die Veränderungssperre im Bereich ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ortsbeirat Neu Fahrland empfiehlt, der Vorlage unter der Maßgabe der Berücksichtigung der Änderungen zur DS 21/SVV/0808 zuzustimmen.

 

Der Ausschuss r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage mit der neuen Anlage 1 und 2 zuzustimmen.

 

Mit Austausch der Anlage 2 -  umlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 143 "Westliche Insel Neu Fahrland", Teilbereiche West und Südost wurde dem Votum des Ortsbeirates Neu Fahrland entsprochen.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Menzel, BVB/Freie Wähler bringt folgenden Änderungsantrag ein:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in die Satzung zur Veränderungssperre einen ca. 15 m breiten Uferstreifen als öffentliche Grünfläche mit einem öffentlich Geh- und Radweg mit einzubeziehen.

 

Die Veränderungssperre soll für das gesamte Ufer des Bebauungsplans erlassen werden.

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlene Änderung der Anlage 1 und 2 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird die so geänderte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

Die Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 143 “Westliche Insel Neu Fahrland“, Teilbereiche West und Südost wird gemäß § 14 BauGB beschlossen (gemäß Anlagen 1 und 2).

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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